Bescheidübergabe an die Westfälische Verkehrsgesellschaft (v.l.): André Pieperjohanns, Geschäftsführer Westfälische Verkehrsgesellschaft; Henning Rehbaum MdL; Minister Hendrik Wüst MdL; Alexander Magel, Leiter Infrastruktur WLE) © Landesregierung NRW
Bescheidübergabe an die Westfälische Verkehrsgesellschaft (v.l.): André Pieperjohanns, Geschäftsführer Westfälische Verkehrsgesellschaft; Henning Rehbaum MdL; Minister Hendrik Wüst MdL; Alexander Magel, Leiter Infrastruktur WLE) © Landesregierung NRW
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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will mehr Güter von der Straße auf die Schiene verlagern. Dafür hat das Bundesland jetzt 1,7 Mio. € Landesförderung bewilligt.

Mit dem Geld will das Verkehrsministerium mehrere Modernisierungsprojekte unterstützen, um den Güterverkehr stärker von der Straße auf die Schiene zu verlagern.

Die Landesförderung kommt dem Erhalt und der Erneuerung von Schienenstrecken der so genannten öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) zugute.

Verkehrsminister Hendrik Wüst übergab jetzt Förderbescheide an die Kreisbahn Siegen-Wittgenstein, die Westfälische Landeseisenbahn, den Regionalverkehr Münsterland, den Regionalverkehr Ruhr-Lippe, die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH und die Mindener Kreisbahnen.

»Deutschland muss wieder Bahnland werden«, so Minister Hendrik Wüst, »Das gilt sowohl für den Personenverkehr als auch für den Güterverkehr. Wir stärken den Schienengüterverkehr, indem wir Logistikstandorte, Industrie- und Gewerbegebiete auf der letzten Meile an das Netz der Bahn anschließen. Seit 2018 wurden mit rund 30 Mio. € 100 Maßnahmen mitfinanziert. So konnten wir hunderttausende Lkw-Fahrten auf die Schiene verlagern. All das schont das Klima und schafft Platz auf den Straßen: Mobilität wird so besser, sicherer und sauberer.«

Seit Beginn des Förderprogramms im Jahr 2018 hat das Verkehrsministerium bis in das nächste Jahr hinein rund 100 Maßnahmen mit insgesamt rund 30 Mio. € Landesmitteln gefördert. Die Landesregierung hatte die Infrastrukturförderung aus Landesmitteln im Jahr 2018 wiedereingeführt, um den Investitionsstau auf den Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen aufzulösen.