Im Bundeshaushalt 2023 stehen für die Wasserstraßen nur noch 1,35 Mrd. € zur Verfügung – rund 350 Mio. € weniger als in diesem Jahr. »Zu wenig«, kritisieren die Binnenhäfen.
Die Binnenhäfen und der VBW hatten bereits im Vorfeld der Haushaltsverhandlungen davor gewarnt, dass ab 2023 eine beträchtliche Finanzierungslücke drohen und das Geld für wichtige Projekte zur Unterhaltung sowie für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen fehlen werde.
In 2021 und 2022 konnte die Unterdeckung noch durch Mittel aus dem pandemiebedingten Konjunkturprogramm und aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm kompensiert werden. Im Jahr 2023 wird es keine solchen Sondereffekte geben. »Nun tritt ein, wovor die Binnenhäfen und der VBW seit langem gewarnt haben: Bei der Wasserstraße drohen eine Verstetigung des Sanierungsstaus und eine weitere Verschlechterung des Zustandes vieler Bauwerke«, sagt Marcel Lohbeck, Geschäftsführer von BÖB und VBW.
Bleibe der Mittelansatz unverändert, wäre die Verwaltung in Folge gezwungen, Projekte zu priorisieren, Ausschreibungen oder Vergaben zu verschieben und schlimmstenfalls sogar Projektverträge zu kündigen. Das würde die ambitionierten Verlagerungsziele Deutschlands und auch die der Europäischen Union konterkarieren. »Bis zum Beschluss des Bundeshaushalts im Dezember muss die Finanzierungslücke im Wasserstraßen-Etat geschlossen werden.«