Auf der Gebirgsstrecke des Rheins könnten Schiffe bald schneller fahren dürfen. Auf ihrer Herbsttagung könnte die ZKR die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 24 km/h hochsetzen.
In Reaktion auf das Niedrigwasser von 2018 hatte das Binnenschifffahrtsgewerbe, vertreten durch EBU und des ESO, eine Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit auf der Gebirgsstrecke des Rheins zwischen Bingen und St. Goar gefordert. Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) war daraufhin mit der Prüfung beauftragt worden und war zu einer positiven Empfehlung gekommen.
Demnach könnte das Tempolimit von heute 20 km/h auf 24 km/h steigen, solange die Werte über dem sogenannten Hochwasserpegel I liegen. Der entsprechende Passus in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) regelt bislang, dass Schiffe in dem als nautisch als schwierig geltenden Abschnitt grundsätzlich in der Flussmitte fahren müssen und die vorgegebene Geschwindigkeit nicht überschreiten dürfen.
In dem Gutachten heißt es, dass die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung die Manövrierfähigkeit eines Schiffes einschränkt, weil der Schiffsführer die Motorleistung erheblich reduzieren muss. Eine Erhöhung auf 24 km/h würde somit durch eine verbesserte Manävirerbarkeit die Sicherheit des Schiffsverkehrs steigern, ohne die Ufer zusätzlich durch Wellenschlag zu belasten.
Für Artikel 10.01 hat die deutsche Delegation nun eine neue Formulierung bei der ZKR eingereicht, der die Vertreter der Mitgliedsstaaten auf ihrer Herbsttagung noch förmlich zustimmen sollen. Mit einem positiven Votum ist zu rechnen.