Aufgrund einer Forderung des Gewerbes lässt die ZKR für die Rhein-Gebirgsstrecke zwischen Bingen und St. Goar eine höhere Geschwindigkeit bei Hochwasser zu.
Auf ihrer Herbsttagung hat die ZKR eine Änderung der RheinSchPV beschlossen. Demnach wird ab dem 1. Dezember 2023 die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Talfahrt auf der Gebirgsstrecke zwischen Bingen und St. Goar bei Überschreiten der sogenannten Hochwassermarke I von 20 km/h auf 24 km/h erhöht.
Betroffen ist die Strecke zwischen Rhein-km 528,50 und Rhein-km 556,00. Ziel sei es, die Sicherheit der Rheinschifffahrt zu erhöhen, indem die Manövriereigenschaften der Fahrzeuge auf dieser Strecke verbessert werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die aktuelle und zukünftige Flottenentwicklung eine Zunahme von großen Motorschiffen sowie Schub- und Koppelverbänden erwarten lässt.
Zuletzt war in einer Untersuchung der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) nachgewiesen worden, dass eine höhere Geschwindigkeit die Sicherheit in dem nautisch als schwierig geltenden Abschnitt erhöhen könne.
Schiffsführer müssen in der Gebirgsstrecke grundsätzlich in der Flussmitte fahren und dürfen die vorgegebene Geschwindigkeit nicht überschreiten dürfen. In dem Gutachten der BAG hieß es, dass die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung die Manövrierfähigkeit eines Schiffes einschränkt, weil der Schiffsführer die Motorleistung erheblich reduzieren muss.
Für eine Änderung des Artikels 10.01 hatte die deutsche Delegation nun eine neue Formulierung bei der ZKR eingereicht, der die Vertreter der Mitgliedsstaaten auf ihrer Herbsttagung nun förmlich zugestimmt haben.