Der Bund will mit einem weiteren Programm die Emissionen in den See- und Binnenhäfen reduzieren. Gefördert werden sowohl mobile als Bordanlagen zur Stromerzeugung.
Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) verlängert mit der neu aufgelegten Richtlinie die Einführung alternativer Technologien für eine umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen. Das Programm »BordstromTech II« ergänzt die bereits bestehende Förderung fest installierter Landstromanlagen und schließen eine Lücke bei der Umrüstung bordeigener Anlagen, vor allem bei älteren Schiffen.
»Dadurch können neben Luftschadstoffen wie Stickstoff- und Schwefeloxiden auch klimaschädliche CO2-Emissionen sowie Lärm und Vibrationen besonders in Hafeninnenstädten vermieden werden«, sagt Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium.
Der Bund gewährt Investitionszuschüsse zur Ertüchtigung von See- und Binnenschiffen für die Landstromnutzung, zur Bordstromerzeugung aus alternativen Energiequellen oder die Beschaffung mobiler Landstromsysteme in See- und Binnenhäfen. Mit der Elektrifizierung von Schiffsenergiesystemen, unter Verwendung alternativer Energiespeicher-, Energiewandler-, Plug-In- und Stromübergabe-Technologien, sollen künftig zudem Energieeffizienz-Vorteile genutzt werden.
Zudem werden Anreize für den Aufbau von Versorgungsinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe in den Häfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland geschaffen, heißt es aus dem BMDV.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Bei umweltschutzbedingten Investitionsmehrausgaben beträgt die Förderhöchstquote 40%. Für kleine Unternehmen wird die Förderquote um 20%-Punkte, bei Zuwendungen für mittlere Unternehmen um 10%-Punkte erhöht.
Für Investitionen in mobile Landstrom-Systeme für die Hafeninfrastruktur oder an Umschlag- und Liegeplätzen beträgt die Förderhöchstquote 80%. Der Höchstbetrag wird für Seehäfen auf 5 Mio. € und für Binnenhäfen auf 2 Mio. € begrenzt.
Ab dem 1. Januar 2023 können Anträge auf eine Förderung gestellt werden. Es kommen den Angaben zufolge Zuwendungsempfänger sowohl des privaten als auch des öffentlichen Rechts im Bereich der Schifffahrt sowie der Hafenwirtschaft in Frage.