Es wird weiter um eine WSV-Reform des Bundes gerungen. Die Idee, Teile der Behörde in eine neue Rechtsform zu überführen, bleibt eine Option.
Am vergangenen Montag fand auf Einladung der drei Bundestagsabgeordneten Mathias Stein (SPD), Bernd Reuther (FDP) und Lukas Benner (Grüne) ein Fachgespräch in Berlin statt. Sie hatten die Diskussion überhaupt erst angestoßen. Die große Frage: Wie lässt sich die Effizienz der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) steigern?
Die Abgeordneten hatten im Vorfeld des Gespräches ein Impulspapier zu einer möglichen WSV-Reform übersandt und damit Irritationen und Ärger im Bundesverkehrsministerium und bei den über 12.000 Mitarbeitern in der WSV ausgelöst. Darin war unter anderem die Aufspaltung der WSV in einen hoheitlich handelnden und in einen nicht-hoheitlich handelnden Bereich empfohlen worden, der in eine privat-rechtliche Struktur überführt werden könnte. Ziel dieses Vorstoßes isst es, nach dem Vorbild der Bahn eine überjährige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuV) mit dem Bund schließen zu können.
Keine Zweifel an Investitions- und Reformbedarf bei der WSV
Denn über den Investitionsbedarf für die Wasserstraßen-Infrastruktur wird unter allen Beteiligten nicht gestritten. Mit 2 Mrd. € beziffert die Initiative System Wasserstraße (isw) die jährlich nötige Summe. Tatsächlich wurde der Etat in diesem Jahr allerdings um 350 Mio. € auf rund 1,3 Mrd. € gekürzt.
Nach dem ersten Vorstoß seitens der Bundestagsabgeordneten war von der isw ein weiteres Impulspapier in Umlauf gebracht worden, das von insgesamt 21 Industrieverbänden und Institutionen gezeichnet wurde. Gefordert wird eine deutliche und schnelle Verbesserung von Prozessen in der WSV sowie bei Planungs-, Genehmigungs- und Bauvorhaben. »Die bestehende Struktur steht diesem Ziel im Weg«, heißt es darin.
Die Verwaltung müsse künftig mit stärkerer regionaler Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden, heißt es. Gleichzeitig müsse alles unternommen werden, um die WSV als Arbeitgeber attraktiver zu machen und die fehlenden Stellen zu besetzen.
Die reine Privatisierung der WSV steht offenbar nicht zur Debatte. Eine Neuorganisation der Behörde sei aber erforderlich. In welcher Organisationsform dies geschehen könnte, wird offen gelassen. In einer Mitteilung der drei Bundestagsabgeordneten heißt es dazu: »Um die rechtlichen Hürden zur Einführung einer LuFV zu überwinden, bedarf es nach Einschätzung fachlicher Experten einer Rechtsformänderung.« Denn anders sei eine von Haushaltszwängen unabhängige Langzeitfinanzierung nicht zu erreichen, argumentieren die Befürworter dieser Idee.
Details einer WSV-Reform bleiben umstritten
Die ebenfalls geladene Professorin Sanja Korac, Inhaberin des Lehrstuhls für Public Management an der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, wurde die Gründung einer GmbH im Eigentum des Bundes oder der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts als Möglichkeiten benannt. Im Straßensektor gibt es mit einem Fernstraßenbundesamt (hoheitlich) und einer Autobahn GmbH (privatrechtlich) bereits solche Strukturen, ebenso bei der Schiene mit der Deutschen Bahn und dem Eisenbahnbundesamt.
Um Finanzierungsfragen ging es bei dem Treffen explizit nicht. Ob und wann das Thema WSV-Reform weiterverfolgt wird, blieb zunächst offen. Weitere Gespräche mit den Verbänden, den Beschäftigten und Führungskräften der WSV sowie dem Bundesverkehrsministerium seien in Planung, heißt es.
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