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Mit der Anpassung des polnischen Rechts an die EU-Richtlinie ergeben sich künftig Änderungen für Befähigungsnachweise für polnische Binnenseeleute.

Der Ministerrat hat den vom Minister für Infrastruktur vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes und des Gesetzes über die Arbeitszeit auf Binnenschiffen angenommen, heißt es in einer Mitteilung des polnischen Infrastruktur-Ministeriums.

Mit dem Entwurf wird das polnische Recht unter anderem an die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt angepasst. Die Umsetzung der EU-Vorschriften sei notwendig, um ein einheitliches Qualifikationssystem für Besatzungsmitglieder in der Binnenschifffahrt zu gewährleisten. Die neuen Vorschriften werden nicht nur ein angemessenes Sicherheitsniveau in der Binnenschifffahrt gewährleisten, sondern auch dafür sorgen, dass die Gültigkeit der von Polen ausgestellten Qualifikationsnachweise, Arbeitsbücher für Seeleute und Logbücher, in allen von der EU-Richtlinie erfassten Ländern anerkannt wird, heißt es weiter.

»Nach dem bisherigen Rechtssystem war das einzige Befähigungszeugnis für die Binnenschifffahrt, das in allen EU-Ländern anerkannt wurde, das Kapitänspatent für die Binnenschifffahrt. Andere Befähigungsnachweise wurden nicht einheitlich anerkannt. Die Harmonisierung der Verfahren für die Ausbildung von Seeleuten und die Entwicklung gemeinsamer rechtlicher Lösungen in diesem Bereich werden die Entwicklung der Binnenschifffahrt in Europa ermöglichen«, sagte der stellvertretende Infrastrukturminister Marek Gróbarczyk.

Der Austausch von Qualifikationsdokumenten, die durch EU-Qualifikationsbescheinigungen ersetzt werden, wird bis Januar 2032 möglich sein. Während dieser Zeit bleiben die bestehenden Qualifikationsdokumente gültig und können weiter verwendet werden.