Das WNA Berlin hat ein Update zur Fahrinnenanpassung an der Mittleren Havel zwischen Ketzin und Brandenburg gegeben.
Während die Kompensationsverpflichtungen für die zu erwartenden Eingriffe über das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben längst umgesetzt sind zeichnet sich nun auch ein Abschluss für das noch laufende Genehmigungsverfahren für die Fahrrinnenanpassung an der Mittleren Havel ab, so das Wasserstraßen-Neubauamt.
Das Planfeststellungsverfahren befinde sich derzeit in der Phase des Herstellens des Einvernehmens in Fragen der Wasserwirtschaft und Landeskultur (§ 4 Bundeswasserstraßengesetz).
»Zähne putzen« für die Havel
»Da das Ausbauvorhaben hinsichtlich der Eingriffe inzwischen soweit minimiert wurde, dass es baufachtechnisch eher den Charakter einer Unterhaltungsmaßnahme trägt, gehe ich davon aus, dass das Landesumwelt Brandenburg sein Einvernehmen nach § 4 WaStrG kurzfristig erteilen wird und der Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr rechtskräftig werden wird«, sagt Rolf Dietrich als Leiter des Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin.
»Die aktuelle Ausbauplanung kann man mit einem ›Zähne putzen‹ für die Havel umschreiben. Wir entfernen etwas Plaque an der Gewässersohle und beseitigen einige kariöse Stellen an den Ufereinfassungen, und das auch nur dort wo ein Zahnausfall nicht hingenommen werden kann«, so Dietrich weiter.
Das Bauvorhaben umfasst einen 22 km langen Streckenabschnitt in der Havel-Stauhaltung Brandenburg an der Havel, welcher durch zahlreiche Seen und seeartige Aufweitungen sowie zahlreiche im Zuge historischer Ausbauvorhaben errichtete Durchstiche gekennzeichnet ist.
Widerstände gegen ursprüngliche Planung
Gegen den ursprünglich geplanten Vollausbau des Streckenabschnittes hatte es erhebliche Widerstände gegeben, so dass die Ausbauplanung mehrmals bedarfsgerecht und umweltverträglich überarbeitet wurde, teil das WNA Berlin mit.
Die aktuelle Ausbauplanung verzichtet nun vollständig auf Uferrückverlegungen. In den Seenstrecken finden praktisch keine Baumaßnahmen mehr statt, als Sollwassertiefe dort wird eine Fahrrinnentiefe von 3,20 m angehalten. In den Durchstichen wurde die Sollfahrrinnentiefe auf 3,50 m festgelegt. Vorhandene Ufereinfassungen werden nur noch dort erneuert, wo ein Abflachen des Ufers infolge schiffsinduzierter Wellen und Strömungen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zugelassen werden kann.
Die Bemessungsfahrzeuge der Wasserstraßenklasse V werden dennoch mit Abmessungen von bis zu 185 m Länge, 11,45 m Breite und 2,80 m Abladetiefe verkehren können, müssen aber Einschränkungen in der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs in Form von Begegnungs- und Geschwindigkeitseinschränkungen in Kauf nehmen.
Vorhabensbedingte Wasserstandsänderungen sind praktisch nicht mehr messbar. Für die Bauausführung wird es zahlreiche Bauzeitenbeschränkungen geben, z.B. zur Beachtung der Brut- und Rastzeiten für Vögel.