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Für alle Sportbootfahrer, die durch den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) fahren wollen, hat die WSV ein neues digitales Zahlungsportal eingerichtet.

Die Abgaben für den Nord-Ostsee-Kanal können jetzt vor der Fahrt im neuen WSV-Webshop beglichen werden.

»Das neue Zahlportal funktioniert ganz einfach. Die Fahrt wird für einen frei wählbaren Tag im Webshop unter Angabe von Bootsnamen und Bootslänge angemeldet. Direkt danach wird ein Abgabenbescheid per Mail verschickt«, erklärt Daniela Nissen von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.

Zu beachten ist, dass Kurzentschlossene nur mit Kreditkarte, per Giropay oder per SEPA-Lastschriftmandat bezahlen sollten, weil dann der Zahlungseingang bereits nach wenigen Minuten erfolgt. Bei Zahlungen per Überweisung dauert die Banklaufzeit bis zu fünf Tage und ist damit für länger im Voraus planende Skipper geeignet.

Nach dem Eingang der Zahlung wird ein Code (Buchstaben und Ziffern) als Zahlungsnachweis per Mail versandt. Vorteil dabei ist den Angaben zufolge, dass dieser Zahlungsnachweis bereits zwei Tage vor dem gewählten Datum und drei Tage danach gilt. Auf diese Weise kann die Routengestaltung flexibel gestaltet werden.

Gebucht werden kann eine Durchgangsfahrt durch beide NOK-Schleusen über die gesamte Kanallänge oder eine Fahrt mit nur einer Schleusung, bei der die Passage spätestens an der Binnenseite der anderen Schleuse endet bzw. dort beginnt. Beide Möglichkeiten können sowohl westgehend als auch ostgehend ausgewählt werden.

Muskelbetriebene Fahrzeuge im NOK sind kostenfrei

Bei den Kontrollen in den Schleusen Brunsbüttel und Kiel muss der Code vorgewiesen werden. Daniela Nissen: »Ideal ist es, den Code möglichst groß im DIN A 4 Format auszudrucken oder die Buchstaben- und Ziffernkombination den Kontrolleuren mitzuteilen. An einer automatisierten Lösung der Kontrollen arbeiten wir bereits.«

Mit dem neuen Zahlportal erübrigt sich das bislang erforderliche Anlegen zum Erreichen der Ticketautomaten. Diese werden jedoch weiterhin in Kiel-Holtenau zur Verfügung stehen.
Fahrten mit muskelbetriebenen Fahrzeugen wie Ruderboote oder Kajaks sind seit dem 18. Mai dieses Jahres kostenfrei. Grundlage ist die NOK-Befahrungsabgabenverordnung.
Es ist vorgesehen, dass sich nach dem Probebetrieb des digitalen Zahlportals, einschließlich weiterer technischer Anpassungen, spätestens zum Saisonstart im nächsten Jahr, Name, Domain und E-Mail-Adresse des Webshops noch einmal ändern werden.