Binnenschiff am Containerterminal im Hamburger Hafen
Binnenschiff am Containerterminal im Hamburger Hafen. Foto: Thomas Wägener
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Im Juni 2024 tritt mit ICS2 ein neues Verfahren für den Wareneingang im See- und Binnenschiffsverkehr sowie im Straßen- und Schienenverkehr in der Europäischen Union in Kraft.

Am 3. Juni 2024 beginnt Phase 3 des EU-Zollsystems zur Warenvoranmeldung zur Sicherheit und Gefahrenabwehr – Import Control System 2 (ICS2). Das IT-System ICS2 sammelt Daten über alle Waren, die in die EU gelangen, vor ihrer Ankunft. Damit werden die Anforderungen an die Meldung von Sicherheitsdaten auf alle Verkehrsträger ausgedehnt. Ähnliche Anforderungen für den Lufttransport von Gütern gelten bereits seit Beginn dieses Jahres.

Mit dieser dritten Version müssen auch See- und Binnenschifffahrts-, Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen Daten über Waren, die in oder durch die EU versandt werden, vor ihrer Ankunft in Form einer vollständigen summarischen Eingangsanmeldung (Entry Summary Declaration, ENS) übermitteln. Diese Verpflichtung gilt auch für Post- und Expressdienstleister, die Waren mit diesen Verkehrsträgern befördern, sowie für andere Parteien, wie z.B. Logistikdienstleister. Unter bestimmten Umständen müssen auch in der EU ansässige Endempfänger ENS-Daten an die ICS2 übermitteln.

Betroffenen Unternehmen wird dringend empfohlen, sich im Voraus auf Release 3 vorzubereiten, um das Risiko von Verzögerungen und Nichteinhaltung zu vermeiden. Sie müssen sicherstellen, dass sie genaue und vollständige Daten von ihren Kunden erheben, ihre IT-Systeme und betrieblichen Abläufe aktualisieren und ihre Mitarbeiter angemessen schulen. Seit dem 11. Dezember 2023 müssen die Wirtschaftsbeteiligten außerdem vor dem Anschluss an das ICS2-System einen Selbsttest erfolgreich absolvieren, um zu prüfen, ob sie auf das System zugreifen und Nachrichten mit den Zollbehörden austauschen können.

Unternehmenskategorie bestimmt Einführungszeitraum für ICS2

Die EU-Mitgliedstaaten werden den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten auf Antrag die Genehmigung erteilen, sich innerhalb eines zeitlich begrenzten Einführungsfensters schrittweise an ICS2 anzuschließen. Die Mitgliedstaaten können dasEinführungsfenster jederzeit innerhalb der folgenden Zeiträume gewähren: vom 3. Juni 2024 bis zum 4. Dezember 2024 für See- und Binnenschifffahrtsunternehmen, vom 4. Dezember 2024 bis zum 1. April 2025 für Einzelfracht-Antragssteller (»House level filer«) im See- und Binnenschiffsverkehr und vom 1. April 2025 bis zum 1. September 2025 für Straßen- und Eisenbahnunternehmen.

EU ICS2 Fristen

Wenn die Wirtschaftsbeteiligten nicht rechtzeitig bereit sind und die im Rahmen von ICS2 erforderlichen Daten nicht bereitstellen, würden die Waren an den EU-Grenzen aufgehalten und von den Zollbehörden nicht abgefertigt, heißt es.

Auf die EU entfallen rund 14 % des weltweiten Warenverkehrs. Durch die Erfassung von Sicherheitsdaten sollen die EU-Zollbehörden in die Lage versetzt werden, »Risiken früher zu erkennen und an der geeignetsten Stelle der Lieferkette einzugreifen, um den Handel für die EU und ihre Bürger sicher zu halten«. ICS2 soll dabei den Warenverkehr zwischen den Zollstellen am ersten Eingangsort und am endgültigen Bestimmungsort in der EU vereinfachen. Durch das System soll ein einziger Zugangspunkt für die Kommunikation mit den Zollbehörden aller EU-Mitgliedstaaten für alle EU-Vorgänge anstelle von 27 nationalen Schnittstellen geschaffen werden. Für die Wirtschaftsbeteiligten wiederum soll ICS2 auch die Anforderung zusätzlicher Informationen und die Risikoprüfung vor der Abreise durch die Zollbehörden vereinfachen und so den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringern.

Einführung von ICS2 in 3 Stufen

ICS2 wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den Zollbehörden der Mitgliedstaaten und den Unternehmen entwickelt. Das System wird in drei Stufen eingeführt, die das bestehende Einfuhrkontrollsystem schrittweise ersetzen werden. Mit der Version 1 wird bereits seit dem 15. März 2021 für Post- und Expressgutsendungen, die auf dem Luftweg in oder durch die EU befördert werden, eine Teilmenge der summarischen Eingangsanmeldung (so genannte »pre-loading advance cargo information« – auch bekannt als PLACI) verlangt, bevor sie in das Flugzeug mit Ziel EU geladen werden.

Mit ICS2 Release 2 unterliegen seit dem 1. März 2023 auch Luftfracht-Stückgutsendungen der PLACI-Anmeldung und dem vollständigen Datensatz der Entry Summary Declaration (ENS) vor ihrer Ankunft. Release 3 ist die dritte Phase und wird ab dem 3. Juni 2024 auch die Verkehrsträger See- und Binnenschifffahrt, Schiene und Straße umfassen.