Ab sofort fördert das Eisenbahn-Bundesamt die Betriebskosten für Einzelwagenverkehre. Dafür stehen zunächst fast 90 Mio. € zur Verfügung.
Damit will die Bundesregierung dem Güterverkehr auf der Schiene, insbesondere auf der sogenannten ersten und letzten Meile, einen Schub verleihen und reagiert damit auf die Forderungen der Häfen und Bahnunternehmen.
Mit dem Versand der Zuwendungsbescheide für die Förderlinie 1 an rund 60 Eisenbahnverkehrsunternehmen in den nächsten beiden Wochen könne die neue Schienengüterverkehrsförderung nun im Markt ankommen, teilte das Bundesverkehrsministerium (BMDV) mit. Damit sollen die Unternehmen bei den hohen Kosten im Einzelwagenverkehr entlastet werden, heißt es.
2.500 Abladestellen für Einzelwagenverkehre
„Mit über 2.500 erfassten Gleisanschlüssen, Ladestellen und Güterterminals ist der Einzelwagenverkehr das Rückgrat des Schienengüterverkehrs. Wir schaffen die Rahmenbedingungen dafür, dass der Einzelwagenverkehr trotz der kosten- und personalaufwändigen Zugbildung und Wagenzustellung künftig wirtschaftlicher betrieben werden kann“, sagt der neue Parlamentarische Staatssekretär im BMDV, Gero Hocker.
Zur Verfügung stehen allein in diesem Jahr rund 300 Mio. €, in der Finanzplanung sind weitere 300 Mio. € für 2025 und jeweils 320 Mio. € für 2026 und 2027 vorgesehen. Die Förderrichtlinie steht allen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr auf dem deutschen Schienennetz offen.
Die Antragsfrist für die kommende Fahrplanperiode 2024/2025 endete turnusgemäß am 15. Oktober 2024. Das EBA stellt auf seinen Internetseiten unter https://www.eba.bund.de/bk-ewv alle Informationen und Unterlagen zur Antragstellung sowie ein FAQ bereit.