Die Beteiligten sprechen von einem absoluten Erfolgsprojekt: Zum hundertsten Mal trifft sich heute der technische Ausschuss zum deutsch-französischen Staatsvertrag von 1956 über den Ausbau des Oberrheins.
Im sogenannten Ausschuss A geht es um Infrastrukturthemen rund um die Stauhaltungen in dieser Flussstrecke zwischen Basel und Straßburg.
Auf der heutigen Tagesordnung stehen unter anderem die Erhöhung des Rhein-Seitendammes in Breisach und Themen zur rechtlichen Vereinfachung der Zusammenarbeit bei Grenzbauwerken.
Seit 1957 treffen sich Vertreter französischer und deutscher Behörden sowie verschiedene Sachverständige mindestens einmal jährlich abwechselnd in Deutschland und Frankreich, um Themen rund um die Wasserstraßeninfrastruktur auszuhandeln. Auf deutscher Seite wird der Ausschuss von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt geleitet. Eine Geschäftsstelle im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein koordiniert die Zusammenarbeit.
Anlässlich dieser besonderen Tagung fand das Treffen in der Präfektur in Reims statt. In deren Räumlichkeiten tagten Charles de Gaulle und Konrad Adenauer anlässlich ihres historischen Treffens 1962, auf dem die Weichen für die deutsch-französische Versöhnung gestellt wurden.
Ralf Ponath, Leiter der deutschen Delegation und Leiter des Dezernats Management freifließende Wasserstraßen in der GDWS, nannte die hundertste Sitzung einen „Beleg für die ausgesprochen gelungene deutsch-französische Zusammenarbeit.“ Die Institutionalisierung der grenzüberschreitenden vertrauensvollen Zusammenarbeit sei eine bewährte Voraussetzung „für ein gemeinsames professionelles Handeln am Rhein. Das zeigt sich beispielsweise in der Kooperation bei Hochwassersituationen.“
Unterschiedliche rechtliche Regelungen und bauliche Normen stellen den Ausschuss immer wieder vor Herausforderungen. In den regelmäßig tagenden technischen Arbeitsgruppen wurden in der Vergangenheit gute gemeinsame Lösungen gefunden.
Beispielsweise wurden zwei von deutsch-französischen Gesellschaften betriebene Kleinwasserkraftwerke an den Kulturwehren Breisach und Kehl/Straßburg errichtet und die Rheinseitendämme von Breisach bis Kehl in die Realisierungen von Hochwasserrückhalteräumen des Landes Baden-Württemberg integriert sowie Planungen für eine erweiterte Redynamisierung der sogenannten Restrheinabschnitte parallel zu den kanalisierten Schifffahrtswegen vorangetrieben.
Véronique Carpentier, Leiterin der französischen Delegation und stellvertretende Leiterin der DREAL Grand Est, sagte: „Der Oberrheinausbau ist eine Erfolgsstory für die Schifffahrt und Energiegewinnung. Mit aktuellen Maßnahmen zu Fischaufstiegsanlagen werden auch die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Die gemeinsame Arbeit im Ausschuss ist beispielgebend für eine alltagstaugliche grenzüberschreitende Zusammenarbeit.“
Der Rhein und der Staatsvertrag
Zwischen dem Dreiländereck bei Rhein-km 170 und Lauterburg bei Rhein-km 352,6 führt die Grenze zwischen Deutschland und Frankreich über rund 180 km direkt durch den Rhein.
Der Ausbau des Rheins zwischen Basel und Straßburg wurde 1956 in einem Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich beschlossen. Der paritätisch besetzte Ausschuss A wurde damals mit dem Vertrag als kontrollierendes Gremium eingesetzt.
Dieser Vertrag regelt im Wesentlichen Fragestellungen rund um den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der Wasserstraßeninfrastruktur, den gemeinsamen Hochwasserschutz und die Energieerzeugung aus Wasserkraft. Der Vertrag konkretisiert somit die Aufgaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und insbesondere die des WSA Oberrhein. Der Staatsvertrag geht als „lex specialis“ dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) – auch dem Bundeswasserstraßengesetz – vor und hat damit „Anwendungsvorrang“.