Unter deutschem Vorsitz hat die Moselkommission die elektronische Meldepflicht auf zwei weitere Schiffstypen ausgedehnt.
Die Änderung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung betrifft ab dem 1. Juli 2027 Schiffe mit einer Länge zwischen 86 m und 110 m sowie einem oder mehreren Laderäumen und auch Schiffe, die mit einer anderen Energiequelle als Gasöl oder Flüssigerdgas (LNG) betrieben werden.
Um die Sicherheit der Schifffahrt zu erhöhen, wurden die Vorschriften zu den Seitenlichtern geändert, um zu gewährleisten, dass auch nachts die Länge eines Schiffs korrekt eingeschätzt werden kann. Diese Änderung, die vom Gewerbe gewünscht wurde, tritt ebenfalls am 1. Juli 2027 in Kraft.