Seafar Duisburg, automatisiert
Am Fernsteuerarbeitsplatz in Duisburg schaut Martin Deymann dem Schiffsführer Patrick Hertoge (Seafar) über die Schulter. Der steuert die »Synthese 21« der HGK Shipping
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Dem automatisierten Fahren gehört die Zukunft, doch für die Binnenschifffahrt fehlten derzeit noch klare Regelungen. Die Versicherer fordern mehr Tempo.

Die Transportversicherer stünden trotz der bisher kaum bekannten Risiken bereit, auch automatisierte Binnenschiffe zu versichern, damit sie so schnell wie möglich aus Pilotprojekten in den täglichen Einsatz kommen, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Doch anders als auf der Straße fehle ein klarer Rechtsrahmen für die internationale Binnenschifffahrt. „Die neue Bundesregierung und die zuständigen Flusskommissionen sollten daher mit Standards und gesetzlichen Regeln die technische Entwicklung weiter beschleunigen, den Wettbewerb beflügeln und die Sicherheit maximieren“, so Asmussen.

Konkret setzen sich die Transportversicherer für Lösungen in drei Bereichen ein: Standards für die Fahrtauglichkeit, Datentransparenz und klare Verantwortlichkeiten. So soll ein Sicherheitsniveau gewährleistet werden, das mindestens der Sicherheit herkömmlicher Binnenschiffe entspricht.

Dafür brauche es ein gemeinsames Verständnis, unter welchen Voraussetzungen ein automatisiertes Schiff überhaupt fahren darf: Braucht es eine Mindestbesatzung? Mit welcher Kommunikations-, Sensor-, Navigations- und Sicherheitstechnik muss es ausgerüstet sein? Wie kann es gegen Cyberangriffe geschützt werden? Wer lässt das Schiff zu und bescheinigt, dass es automatisiert oder ferngesteuert fahren darf, also ohne Menschen auf der Brücke?

Die Fahrdaten der so zugelassenen Schiffe müssten dann in einem standardisierten Format und in Echtzeit den Versicherern zur Verfügung stehen. „Versicherer brauchen valide Daten, um sowohl das Risiko der neuen Technologien bewerten als auch etwaige Schäden präzise beurteilen und schnell regulieren zu können“, so Asmussen.

Schließlich müsse jederzeit klar sein, wer wann für die Führung des Schiffes verantwortlich sei. Das könne eine etwaige Besatzung an Bord ebenso sein wie ein Schiffsführer in einer Fernsteuerungszentrale.