Straftaten an Bord eines Schiffes
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung, die an Bord eines Schiffes begangen werden, unterliegen der Zuständigkeit der Schiffahrtsgerichte gemäß § 2 III lit. a BinSchVerfG. Ein Strafbefehl, der auf Antrag einer unzuständigen Staatsanwaltschaft von einem sachlich unzuständigen Gericht erlassen wurde, wird nach Einspruch des Beschuldigten zu einem Strafbefehlsantrag, der einer Anklage gleichsteht. In analoger Anwendung des […]