In ihrer Plenarsitzung Ende Mai hat die Moselkommission unter deutschem Vorsitz in Metz Beschlüsse unter anderem zu Landstromnutzung und AIS gefasst.
Die Moselkommission hat beschlossen, die Abgabentarife auf dem aktuellen Stand beizubehalten, einerseits um den Binnenschiffsverkehr zu fördern und andererseits um die Entwicklung der Tarifpolitik in Deutschland abzuwarten. Die neue Bundesregierung in Deutschland hat in ihrem Koalitionsvertrag bekundet, die Schifffahrtsabgaben auf allen deutschen Binnenwasserstraßen abschaffen zu wollen. Die Konsequenzen für die Tarife auf der internationalen Mosel werden derzeit vom Verkehrsministerium geprüft. Innerhalb der Moselkommission soll diese deutsche Zielvorgabe nun in weiteren vertiefenden Studien analysiert werden und zu einem weiteren Austausch innerhalb der Gremien führen, sobald dieses Vorgehen den anderen Mitgliedsstaaten offiziell mitgeteilt wurde.
Eine weitere an der MoselSchPV beschlossene Änderung betrifft die Energieversorgung an
Liegestellen. Die Moselbehörden können ab dem 1. Dezember 2019 ein Schiff verpflichten, sich an einen Landstromanschluss anzuschließen, um seinen gesamten Energiebedarf zu decken. Damit wird sowohl Umweltanforderungen wie auch der Vermeidung von Lärmbelästigungen Rechnung getragen. Diese neue Vorschrift ist in § 7.06 MoselSchPV geregelt.
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung der Prozesse in der Schifffahrt hat die Moselkommission empfohlen alle Moselschleusen mit AIS (Automatic Identification System
) auszurüsten, um die Sicherheit zu erhöhen und das Schleusenmanagement noch effektiver zu gestalten. In der Plenarsitzung haben die Delegierten wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich im Jahr 2019 auch die Schleusen auf der deutschen Mosel mit AIS ausgerüstet werden sollen, so wie es schon der Fall auf dem französischen und luxemburgischen Abschnitt ist.