Die Wirtschaftsminister der deutschen Bundesländer plädieren für verbesserte Rahmenbedingungen zur Nutzung von Landstrom in der Schifffahrt. Aus der deutschen Hafenwirtschaft wird umgehend eine gewisse Zufriedenheit signalisiert.
Auf ihrer jüngsten Konferenz, dessen Ergebnisse jetzt veröffentlicht wurden, hatten die Minister deutlich gemacht, dass sie Förderprogramme und verbesserte Rahmenbedingungen für die Versorgung von Schiffen mit Landstrom kurzfristig für erforderlich halten, damit die Schifffahrt ihren Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Erreichen der Klimaziele leisten kann. Die Ressortchefs sprachen sich dafür aus, dass die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Absenkung der EEG-Umlage im Hafenbereich zeitnah erfolgen muss, um die erforderlichen Investitionsentscheidungen sowohl wasser- als auch landseitig zugunsten von Landstrom zu treffen. Unter den aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen stünden der Nachfrage im Vergleich zur emissionsintensiven Bordstromproduktion unverhältnismäßig hohe Kosten der Landstromversorgung entgegen. Landstrom müsse wirtschaftlich attraktiver werden, wozu es einer wirtschaftlichen Gleichstellung insbesondere der Regulatorik bedürfe.
Die Wirtschaftsministerkonferenz hat daher das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gebeten, gemeinsam mit den Ländern kurzfristig geeignete Lösungen zu entwickeln und zur Amtschefkonferenz im Herbst 2018 erneut zu berichten.
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßte die Beschlüsse der zur Landstromnutzung sowie zur Planungsbeschleunigung bei infrastrukturellen Großvorhaben. Der Verband um Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus sieht sich »im Hinblick auf seine Kernforderungen zur Bundestagswahl, sein Positionspapier zum Planungs-, Umwelt- und Verfahrensrecht sowie seine jüngste Stellungnahme zum Planungsbeschleunigungsgesetz bestätigt«, heißt es in einer Mitteilung.
Planungsrecht im Fokus
Denn auch das Planungsrecht war Thema der Konferenz. Bezüglich der von der Bundesregierung geplanten Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren hatten die Minister auf die besondere Bedeutung der Überprüfung der Verbandsklagerechte und der Anpassungsnotwendigkeit der sog. Präklusion hingewiesen. Man bedauere ausdrücklich, dass die Anpassung des nationalen Rechts hinter den Handlungsmöglichkeiten des nationalen Gesetzgebers zurückgeblieben ist, hieß es.
Man unterstütze insoweit die Verkehrsministerkonferenz in ihren Bestrebungen zur Planungsbeschleunigung, die ebenfalls die Wiedereinführung der sog. Präklusionsregelungen umfassen. Nach diesen Vorschriften ist ein Kläger (und insbesondere auch ein Umweltverband) im Klageverfahren mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die er im Verfahren nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Um den offensichtlichen Herausforderungen und Engpässen in der Genehmigungspraxis und bei der Planfeststellung spürbar entgegenzutreten, sollten nach Ansicht des ZDS so viele Beschleunigungspotentiale im Planungs- und Genehmigungsverfahren wie möglich identifiziert und »mit wirkungsvollen Maßnahmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit des Infrastrukturstandortes Deutschland hinterlegt werden.«