Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) hat das generelle Festmachverbot im Kölner Rheinauhafen unter Auflagen zum 1. Oktober wieder aufgehoben.
Im Februar 2018 war für den rund 1,4 km langen Abschnitt zwischen Severinsbrücke und Autoabsetzanlage Höhe Südbrücke ein generelles Festmachverbot für Binnenschiffe erlassen worden. Grund dafür waren nach Angaben der HGK zwei schwere Havarien. Im Dezember 2017 und im Januar 2018 hatten Binnenschiffe, die im Bereich des Rheinauhafens lagen, Festmachvorrichtungen mitsamt der Steine herausgerissen.
Die Aktion hatte massive Proteste der Binnenschiffer ausgelöst, der sich vor allem über die sozialen Medien und mit Hup-Konzerten auf dem Rhein entlud. Letztlich führte der Vorfall zur Gründung der Europäischen Vereinigung der Binnenschiffer e.V. mit rund 90 Mitgliedern.
Nun seien die Vorrichtungen an der Kaimauer des Rheinauhafens nochmals auf Zugfestigkeit überprüft worden. Ergebnis: 150 Anlagen könnten unter bestimmten Voraussetzungen wieder genutzt werden, teilte die HGK mit. Das Festmachverbot werde daher – in Abstimmung mit dem Dezernat für Verkehrsinfrastruktur der Stadt Köln unter Auflagen zum 1. Oktober 2018 wieder aufgehoben.
Erlaubnis nur bis 9,50 m Breite und 1.200 t
Weiterhin nicht festmachen dürfen Schiffe mit einer Breite von mehr als 9,50 m und einer Tragfähigkeit von mehr als 1.200 t. Der Einsatz von Winden zum Festmachen ist nicht gestattet. Ebenso ist das Anlegen von mehreren Schiffen nebeneinander nicht erlaubt.
Leere Schiffe dürften jederzeit an der Kaimauer im Rheinauhafen anlegen. Darüber hinaus bietet die HGK AG über ihre Beteiligung RheinCargo weiterhin kostenlose Liegeplätze im Niehler Hafen an.
Schiffe bis 9,50 m Breite und weniger als 1.200 t Tragfähigkeit, die im künftig wieder im Rheinauhafen anlegen dürfen, müssen ab sofort zwingend Landstrom nutzen und ihre Dieselmotoren und Generatoren abstellen. Dafür würden insgesamt zehn Strom-Anschlüsse zur Verfügung gestellt, so die HGK.
Der generelle Mangel an Liegeplätzen in Köln soll künftig durch Dalben gelöst werden, die von der Wasserstraßenverwaltung (WSV) gesetzt werden. Diese werden ufernah im Grund des Rheins verankert und sollen ein Festmachen der Schiffe sowie den Landgang für die Besatzungen ermöglichen.
BDB fordert Prüfung der Poller im Wesel-Datteln-Kanal
»Das Vorgehen in Köln zeigt, dass kurzfristig Verbesserungen der Situation für die Schifffahrt erzielt werden können, wenn der Wille vorhanden ist«, sagte Martin Staats, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB). »Wir regen an, dass auch an den großen Schleusen im Wesel-Datteln-Kanal eine Festigkeitsprüfung der derzeit gesperrten Nischenpoller vorgenommen wird.« Dann könne entschieden werden, ob bis zur Installation eines Festmacherdienstes nicht zumindest eine teilweise Nutzung der Poller für leere und teilbeladene Schiffe vertretbar ist«, so Staats.