Die Stadt Minden hat einen neuen Bebauungsplan für den RegioPort I erstellt. Zuvor hatte Bückeburg dasselbe bereits für den RegioPort II gemacht. Der Neustart beider Verfahren ist nötig, da das Bundesverwaltungsgericht den bislang zuständigen Planungsverband nicht anerkannt hatte.
Dort waren neben Minden und Bückeburg auch die Kreise Schaumburg und Minden-Lübbecke organisiert. Der neue Bebauungsplan für den Containerhafen am Mittellandkanal wird nun allein von der Stadt Minden erstellt. Er endet an der Landesgrenze zu Niedersachsen. Ansonsten ändert sich nichts am Geltungsbereich.
Einen Baustopp hatte es während der Prozesse nicht gegeben. Gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung sei aber noch ein Verfahren anhängig, heißt es. Dennoch rechnet der Baubeigeordnete Lars Bursian nicht mit Schwierigkeiten, da die Klägerin in erster Instand als nicht klageberechtigt eingestuft und daher abgewiesen worden war.
»Der Hafen selbst ist inzwischen fast betriebsbereit«, sagt Malte Wittbecker, Leiter der Geschäftsstelle des Planungsverbandes. Die Anlegestelle und die verkehrliche Anbindung seien bereits fertig, der Gleisanschluss komme erst bei Bedarf. Auch die Bückeburger Aue als Ausgleichsfläche sei schon renaturiert.
RegioPort Weser wird zunächst bimodal betrieben
Sämtliche Fördergelder seien zunächst für einen bimodalen Hafen beantragt worden, macht Joachim Schmidt, Geschäftsführer des Hafens Minden. Im Vorfeld war unter anderem von Horst Horst Idelberger (Grüne) Kritik aufgekommen, der mit Hinblick auf den fehlenden Gleisanschluss die Leistungsfähigkeit und damit auch den Sinn des Hafens in Zweifel zog. Damit beantwortete Schmidt auch eine Frage, ob die Stadt Fördermittel zurückzahlen müsse, wenn der Hafen nicht trimodal angebunden sei.
Der Hafen Berenbusch verfügt hingegen über einen urimodalen Anschluss. Die Gleise lägen und könnten in Betrieb genommen werden, sobald sich Unternehmen fänden, die einen Anschluss bräuchten.