Die Erhebung von Abgaben für die Befahrung der Flüsse und Kanäle in Deutschland ist Geschichte: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern beschlossen, die Abgaben vollständig und ersatzlos aufzuheben.
Dies betrifft sämtliche Flüsse und Kanäle im Bundesgebiet mit Ausnahme des Nord-Ostsee-Kanals und der Mosel. Die Binnenschifffahrt und deren Kunden erzielen hierdurch Einsparungen von in Summe rund 45 Mio. € pro Jahr, teilte der BDB jetzt mit.
»Im Schulterschluss mit der verladenden Wirtschaft und Industrie haben wir wiederholt darauf hingewiesen, dass die Schifffahrtsabgaben fallen müssen, nachdem die Trassenpreisreduzierung bei der Güterbahn zu einem erheblichen Eingriff in den Wettbewerb dieser beiden Verkehrsträger geführt hat«, kommentierte BDB-Präsident Martin Staats den Beschluss. Mit der kostenfreien Nutzung der Wasserwege steige die Attraktivität der Schifffahrt für die Wirtschaft und Industrie. Hier sei ein wichtiger Grundstein für die Verkehrsverlagerung auf die umweltfreundliche Binnenschifffahrt gelegt worden.
Die Aufhebung der Schifffahrtsabgaben wurde von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag als Maßnahme zur Stärkung der Binnenschifffahrt angekündigt, dann aber im vorläufigen Haushaltsentwurf zunächst doch beibehalten. Die Haushaltspolitiker haben dies nun korrigiert.