Die Bundesnetzagentur hat die Vergabebedingungen für die Versteigerung der sogenannten 5G-Frequenzen vorgelegt. Das Kernnetz der Wasserverkehrswege und die Seehäfen sollen bis Ende 2024 mit einem schnelleren Mobilfunkstandard versorgt werden.
Die Geschwindigkeit muss mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor betragen, heißt es. Hamburg hatte sich gemeinsam mit den norddeutschen Bundesländern dafür eingesetzt.
»Eine moderne digitale Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Dies gilt in besonderem Maße auch für unsere Häfen, in denen viele Betriebsabläufe auf eine schnelle Mobilfunkinfrastruktur angewiesen sind. Mit der Aufnahme der Mobilfunkversorgung des Kernnetzes der Wasserstraßen und der Seehäfen in die Auflagen der anstehenden 5G-Frequenzvergabe ist ein wichtiger Schritt erfolgt, der der Hafenwirtschaft helfen wird, wettbewerbsfähig zu bleiben«, sagt Carsten Brosda, Senator der Behörde für Kultur und Medien.
Die Wasserstraßen, allen voran die Elbe, hätten eine herausragende Bedeutung für die Wirtschaftsverkehre in Europa. Eine gute Mobilfunkversorgung dieser Wasserwege habe es in der Vergangenheit leider nicht überall gegeben. Hamburg habe sich gemeinsam mit den norddeutschen Ländern dafür stark gemacht, damit diese künftig eine gute Mobilfunkversorgung erhielten, so Michael Westhagemann, Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.
Die Lotsenbrüderschaft Elbe hatte Anfang 2018 gegenüber dem Senat die Unterversorgung der Elbe und der Küstengewässer mit Mobilfunk thematisiert. Hamburg habe in den Gesprächen mit der Bundesnetzagentur zu den Vergaberegeln des anstehenden Frequenzvergabeverfahrens auf dieses Versorgungsproblem hingewiesen, heißt es. Die Bundesnetzagentur habe nunmehr eine Versorgung der Wasserverkehrswege im Kernnetz und der Seehäfen mit 50 Megabit/s bis Ende 2024 durch mindestens einen Netzbetreiber in die Vergaberegelungen aufgenommen. Das Leistungsziel könne dabei auch mit 4G-Mobilfunk (LTE) erfüllt werden.