Die Moselkommission hat die Schleusensperrzeit auf der gesamten internationalen Mosel angepasst, damit ab 2020 die deutschen Moselschleusen für die Fernsteuerung umgerüstet werden können. Auch beim Moseltarif gibt es Bewegung.
Bei der Plenarsitzung der Moselkommission auf Schloss Senningen in Luxemburg haben die Delegierten eine wichtige Entscheidung zur Anpassung der Sperrzeiten getroffen. Ab 2020 wird die Schleusensperrzeit auf der gesamten internationalen Mosel zehn Tage betragen, damit die deutschen Moselschleusen für die Fernsteuerung umgerüstet werden können. Die Sperrzeiten dienen den Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an den Moselbauwerken und sind bereits bis 2025 festgelegt. Die Zeiten sind auf der Webseite der Moselkommission verfügbar.
»Sehr konstruktive« Gespräche über Moselabgaben
Die Delegierten haben sich zudem eingehend über die Abgabenbefreiung auf den deutschen Binnenwasserstraßen ausgetauscht. Zum 1. Januar 2019 wurden die Abgaben auf den Binnenschifffahrtsstraßen in Deutschland mit Ausnahme der internationalen Mosel und des Nord-Ostsee-Kanals abgeschafft. Die von der deutschen Regierung getroffene Regelung hat auch Auswirkungen auf die Berechnung der Abgaben auf der internationalen Mosel.
Die Moselkommission hat daher übergangsweise (für maximal 3 Jahre) beschlossen, die nach dem Moselvertrag erforderliche Vergleichsberechnung zur Ermittlung des Moseltarifs mit den Vergleichszahlen von Main, Main-Donau-Kanal und Neckar aus dem Jahr 2018 vorzunehmen. Das weitere Vorgehen werden die drei Unterzeichnerstaaten des Moselvertrags untereinander abstimmen. Die Gespräche seien »sehr konstruktiv« gewesen und sollen in der nächsten Plenarsitzung am 28. November fortgeführt werden.
Vorschleusungsrecht und Anlegestellen
Außerdem wurde die Moselschifffahrtspolizeiverordnung aktualisiert. Die Moselkommission hat beschlossen, das Vorschleusungsrecht anzupassen und es ab dem 1. Dezember 2021 grundsätzlich nur noch nach Fahrplan verkehrenden Fahrgastschiffen zu gewähren. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Wunsch der Moselkommission, alle Fahrzeugtypen möglichst gleich zu behandeln.
Der Bau der zweiten Schleusenkammern an der deutschen Mosel soll zukünftig die Verkehrslage vor den Schleusen verbessern und die Wartezeiten reduzieren. Mit diesem Beschluss einhergehend haben die drei Delegationen beschlossen, eine Empfehlung an die zuständigen Behörden zu richten und sie zu bitten, genügend Anlegestellen entlang der Mosel zu bauen, damit eine ausreichende Landanbindung für Fahrgastschiffe zur Verfügung steht und der Flusstourismus gefördert werden kann.