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Die Wasserschutzpolizei hat in fünf Bundesländern im Osten Deutschlands umfangreiche Kontrollen bei Berufs- und Freizeitschiffern durchgeführt. Es wurden zahlreiche Anzeigen erstattet und Verwarnungen ausgesprochen.

Die Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ist oberstes Ziel der jährlich stattfindenden Schwerpunktkontrollen. Kontrolliert wurden neben der Einhaltung geltender Verkehrsvorschriften unter anderem auch die Befähigung der Fahrzeugführer, Schiffs- und Bootspapiere sowie die Fahrtüchtigkeit im Hinblick auf Alkohol- und Betäubungsmittelgenuss.
Aber auch die Einhaltung der Naturschutzgebietsverordnung sowie Umwelt- und Gewässerstraftaten stand dieses Jahr im Fokus der Kontrollen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt vom 30. Mai bis zum 10. Juni.

Insgesamt kontrollierten die Wasserschutzpolizeien der Länder nach eigenen Angaben 232 Berufsschiffe (Güter- und Tankmotorschiffe, Schubverbände, Fahrgastschiffe und Fähren), 3920 Sportboote und 78 sonstige Fahrzeuge wie beispielsweise Flöße oder Tretboote.

Das Ergebnis der Kontrollen seien 314 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und 820 Verwarnungen mit Verwarngeld, hauptsächlich wegen Verstößen gegen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung und gegen die Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen, so das Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern.

Spitzenwert bei fast 3 Promille

Daneben seien 23 Strafanzeigen im Bootsverkehr erstattet worden, größtenteils wegen des Führens eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss (Höchstwert 2,97 Promille), sowie mehrere Straftaten um den Bootsverkehr herum, wie zum Beispiel Gewässerverunreinigungen, Hausfriedensbrüche oder Fischwildereien festgestellt worden. Insgesamt 20 Schiffsführer hätten unter dem Einfluss von Alkohol gestanden, davon neun Sportbootführer in Mecklenburg-Vorpommern.