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Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat einer Beschwerde von Swissterminal gegen das Mega-Projekt Gateway Basel Nord recht gegeben. Die geplante Förderung in Höhe von 83 Mio. CHF wird damit eingefroren.

Die Beschwerde gegen den Finanzierungsbescheid wurde von Swissterminal wegen einer »Ungleichbehandlung« im Markt eingereicht. Das »hoch subventionierte« Gateway-Projekt könnte das private Familienunternehmen Swissterminal langfristig aus den Rheinhäfen verdrängen, hieß es. Aktuell verfügt es über einen Marktanteil von rund 50%. Nun muss sich erneut das Bundesamt für Verkehr (BAV) mit dem Fall beschäftigen und prüfen, wie Swissterminal eingebunden werden kann. Das Projekt könnte damit auf Jahre blockiert sein.

Erst im Juni hatte die Schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) dem Joint Venture der drei Umschlagunternehmen SBB Cargo, Hupac und Rhenus/Contargo »grünes Licht« für das geplante Großprojekt gegeben. In Basel soll zunächst ein bimodales Terminal für den kombinierten Verkehr entstehen. In einem zweiten Schritt soll ein neues Hafenbecken gebaut werden. Insgesamt sind Investitionen von rund 310 Mio. CHF geplant.

Das BAV hatte im Juli 2018 einen Subventionsbescheid über 83 Mio. CHF für das Gateway Basel Nord freigegeben. Swissterminal hat auch gegen den Weko-Bescheid eine Aufsichtsbeschwerde beim Bundesrat eingereicht. Dieses Verfahren ist noch anhängig.