Wegen eines Schadens an der Moselbrücke Longuich ist dort nur die Schifffahrt Richtung Saar und Luxemburg möglich
Wegen eines Schadens an der Moselbrücke Longuich ist dort nur die Schifffahrt Richtung Saar und Luxemburg möglich. Foto: Wikipedia
Print Friendly, PDF & Email

Die Moselkommission setzt die für den 1. Juli geplante neue Meldepflicht aus. Wegen des Coronavirus konnte das Personal nicht rechtzeitig geschult werden.

Im November 2018 war eine Änderung des § 9.05 Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) beschlossen worden. Die »NaMIB« gilt für einige Fahrzeuge und alle Verbände, die bisher nicht meldepflichtig waren, und sollte am 1. Juli 2020 eingeführt werden, Vorgesehen war eine Meldung auf elektronischem Wege sowie auch neue Meldestrecken und Stellen.

Obwohl die Anwendung technisch einsatzbereit sei, habe man das Personal in den Schleusen und Revierzentralen wegen des Ausbruchs des Coronavirus nicht rechtzeitig schulen können. Daher sei entschieden worden, die Einführung von »NaMIB« und des neu verfassten § 9.05 MoselSchPV um ein Jahr auf den 1. Juli 2021 zu verschieben. Bis zu diesem Datum gelten für die Schiffer weiter die aktuell gültigen Meldeverpflichtungen.

Der bisher von der Moselkommission verteilte Flyer zum Thema »Elektronisches Melden auf der internationalen Mosel«, den es auf Deutsch, Französisch, Englisch und Niederländisch gibt, bleibe gültig, heißt es.