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Das Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) hat eine Studie zur Entwicklung von Vorschlägen zur zukünftigen Förderung einer nachhaltigen Modernisierung von Küsten- und Binnenschiffen beauftragt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Das Thema Energieverbrauch bekommt einen hohen Stellenwert.

Die Studie hatte das DMZ im Sommer 2019 in Auftrag gegeben. Es geht um die Ermittlung ökonomisch und ökologisch wirksamer Anreize für Schifffahrtsunternehmen zur klima- und umweltschonenden Modernisierung ihrer Einheiten.

Die Ergebnisse sollen das Bundesverkehrsministerium bei der Erarbeitung einer neuen (ab 2021 gültigen) Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen sowie bei der Entwicklung einer ebensolchen Förderrichtlinie für Küstenschiffe unterstützen. Um einen hohen Praxisbezug zu gewährleisten, wurden Experten aus der Binnen- und Küstenschifffahrt befragt. Die Ergebnisse der Gespräche sind in die Studie eingeflossen.

Förderfähige Maßnahmen

Das existierende Förderprogramm wurde mehrfach modifiziert und hinsichtlich Fördergegenständen und -bedingungen angepasst. Ende 2020 läuft das Programm endgültig aus, es wird eine neue Richtlinie benötigt. Aus Sicht des Gutachters sollten bei der Erarbeitung einer neuen Richtlinie folgende Punkte aufgenommen beziehungsweise berücksichtigt werden:

  • Die Förderung von Energieberatung sollte ergänzt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglicht diese Förderung für die Schifffahrt derzeit nicht, da für die Schifffahrt keine anerkannten Energieberater existieren.
  • Die Steigerung der Energieeffizienz sollte insgesamt gefördert werden, da Maßnahmen wie eine Optimierung des Hinterschiffs, strömungsoptimierte Koppelstellen bei Koppelverbänden oder eine Optimierung der Propelleranlage den Energieverbrauch deutlich senken.
  • Unter den Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sollten auch Telematiksysteme subsumiert werden, die Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch hätten, heißt es in der Studie. Telematiksysteme sind bisher nicht Gegenstand der Förderung, sollen aber gemäß dem Entwurf der zu notifizierenden Richtlinie aufgenommen werden.
  • Im Bereich der Energieeffizienz-Steigerung sollten auch Wärmetauscher als Fördertatbestand geprüft werden. Die Abwärme der Motoren könnte beispielsweise zum Heizen der Wohnräume und zur Heißwasserbereitstellung genutzt werden.
  • Maßnahmen zur Minderung der Lärmemissionen sind bereits Gegenstand der Richtlinie für das Jahr 2020 und sollten weiterhin Fördergegenstand bleiben.
  • Die Förderung von verflüssigtem Erdgas (LNG), komprimiertem Erdgas (CNG) und Flüssiggas (LPG) sowie die Technologie Gas-To-Liquids (GTL) sollte aufgenommen werden.
  • Elektro- und Hybridmotoren sollten förderfähig sein.
  • Der Einbau schadstoffarmer NRE- oder Lkw-Motoren sollte in die neue Richtlinie eingebunden werden. Dies ist zwar bereits in der Richtlinie für 2020 geschehen, allerdings mit Einschränkungen: Gefördert werden derzeit nur Motoren, die mindestens einen der für sie gültigen Grenzwerte um 5 % unterschreiten. Maßstab sollte hier aber die Unterschreitung der Grenzwerte aus der Non-Road-Mobile-Machinery (NRMM)-Richtlinie für IWP- und IWA-Motoren sein.
  • Der Einbau emissionsarmer Dieselmotoren sollte, wie es schon in der Richtlinie für 2020 der Fall ist, gefördert werden. Emissionsärmere Dieselmotoren ausschließlich in Verbindung mit Abgasnachbehandlungssystemen zu fördern, würde jedoch Dieselmotoren, die ohne Abgasnachbehandlungssysteme die Grenzwerte unterschreiten, benachteiligen.
  • Maßnahmen zur Schadstoffreduktion sollten ebenfalls gefördert werden, schlägt die Studie vor. In erster Linie seien die Abgasnachbehandlungssysteme zu nennen (u.a. SCR, Partikelfilter), aber auch Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen oder Wassereinspritzung sind denkbare Maßnahmen.

Grundlage für die Entscheidung einer Förderung sollte der volkswirtschaftliche Nutzen einer Maßnahme im Verhältnis zu deren volkswirtschaftlichen Kosten sein.