Der BDB fordert auch für die Binnenschifffahrt eine Verbilligung von Landstrom. Das Bundeswirtschaftsministerium müsse nachbessern, heißt es.
Es geht um den Bezug von Landstrom in den Häfen und an den Liegestellen und die Abschaltung der bordeigenen Generatoren zur Stromerzeugung. Dei Kosten sollen nach dem Willen der Bundesregierung jetzt gesenkt werden. Anders als die Seeschifffahrt sind Binnenschiffe bei der Absenkung der EEG-Umlage auf 20% nicht einbezogen worden, kritisiert der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB).
»Scheinbar hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier übersehen, dass es auch im Hinterland Häfen und innenstadtnahe Liegestellen gibt, wo mit Landstrom ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung der Schadstoffemissionen geleistet werden könnte«, sagt BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen. So lange Landstrom deutlich teurer sei als der selbsterzeugte Strom an Bord, werde es nur eine geringe Akzeptanz finden. »Daher muss der Bundeswirtschaftsminister seinen Gesetzentwurf dringend nachbessern«, so Schwanen.
Nicht nur die Anwohner in den Seehäfen, sondern auch in den Innenstädten habe ein starkes Interesse daran, dass keine dieselbetriebenen Generatoren in Betrieb genommen werden müssen. Die Chancen, die in einem kostenreduzierten Stromangebot für die Binnenschifffahrt stecken, hat auch bereits die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder erkannt. Sie hatte im Juni 2020 beschlossen, dass auch beim Landstrom für die Binnenschifffahrt die EEG-Umlage auf 20 % begrenzt werden soll.
Während durch Dieselgeneratoren erzeugter Strom rund 16 Cent/kWh kostet, schlägt der Landstrom mit 25-35 Cent/kWh zu Buche. Die EEG-Umlage sorgt besonders in der Kabinenschifffahrt für erhebliche Kosten: Je nach Größe des Unternehmens bzw. Art und Anzahl der Schiffe verursacht die EEG-Umlage Kosten von bis zu 1 Mio. €/Jahr.