Nach Baden-Württemberg hat nun auch Bayern die Quarantäne-Regelung für das Transportgewerbe aufgehoben.
Binnenschiffer, die sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen nun auch bei der Einreise nach Bayern keinen negativen Corona-Test mehr vorweisen. Das teilte die bayerische Staatsregierung gestern mit.
In dem Beschluss heißt es, dass »zur Erleichterung des internationalen Warenverkehrs Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, von der Quarantänepflicht der Einreise-Quarantäne-Verordnung ausgenommen« sind. Die derzeit geltende Verordnung läuft nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) am 30. November, also am kommenden Montag, aus.
Die bayerische Landesregierung greift mit dieser Entscheidung den dringenden Appell der Verbände BDB, BDS und BÖB auf, die 72-Stunden-Regelung wegen der massiven Einschränkungen im Schiffstransport so schnell wie möglich abzuändern. Gewählt wurde jetzt sogar die vollständige Freizügigkeit für das Transportpersonal, ohne sich auf das Personal an Bord von Binnenschiffen zu beschränken.
Ursprünglich war nach einem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern verpflichtend ein Testergebnis oder aber eine zehntägige Quarantäne vorgesehen, wenn kein negativer Test vorgelegt werden kann. Als erstes Bundesland hatte Baden-Württemberg die Regelung gekippt. Als Voraussetzung gilt, dass die Besatzung von Binnenschiffen Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung ergreift und auf Landgänge weitestgehend verzichtet.