Joachim Zimmermann, BÖB
BÖB-Präsident Joachim Zimmermann (© BÖB)
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Niemand hätte wohl zu Jahresanfang 2020 geahnt, dass die Welt es ab März mit einer welt-weiten Pandemie zu tun bekommt, die uns auch noch weit in das Jahr 2021 hinein beschäftigen wird.

In allen gesellschaftlichen Bereichen ist das Leben im Ausnahmezustand ein gutes Stück Gewohnheit geworden. Das Eintreffen der ersten Impfstoffe lässt uns auf eine langsame Normalisierung hoffen.

Die Binnenhafenwirtschaft hat auf die Krise robust reagiert und ist bislang durch diese sehr glimpflich hindurchgesteuert. Die Häfen haben ihre Systemrelevanz bewiesen. Denn trotz der großen Herausforderungen, vor die Corona die Verantwortlichen in den Häfen hinsichtlich Organisation von Prozessen und Personal gestellt hat, konnte die Logistik hafenseitig jederzeit sichergestellt werden.

Insgesamt haben sich aber in einigen Bereichen Engpasssituationen ergeben, was die Verletzlichkeit globaler logistischer Ketten aufzeigt. Diese könnte künftig durch eine stärkere Nutzung von Puffern und eine stärkere Vorratshaltung verringert werden. Binnenhäfen bieten sich hierfür als attraktive Standorte an.

Natürlich war Corona auch das bestimmende Thema für die Arbeit des BÖB. Ob bei der Erstellung des Konjunkturprogramms oder der Abwehr praxisferner Quarantäneregelungen für den Güterverkehr hat sich gezeigt, wie wichtig eine starke Branchenvertretung ist.

In vielen Sektoren wirkt Corona wie ein Brennglas und zeigt uns schmerzlich auf, wo Herausforderungen und Probleme bestehen. Viele Themen sind daher jetzt akut, die auch schon vorher im Fokus standen: Die Verstärkung der Investitionen in die Infrastruktur, die ökologische Transformation des Sektors und die Digitalisierung von Logistik und Infrastruktur bewegen uns nach wie vor.

Die Prioritäten und Forderungen des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen für 2021 dürften daher nicht überraschen.

Angesichts eines drohenden strukturellen Defizits im Etat für die Bundeswasserstraßen, wird sich der BÖB für eine auskömmliche finanzielle und personelle Ausstattung der Wasserstraßenverwaltung im Bundeshaushalt 2022 einsetzen.

Ein weiteres Schlüsselthema im neuen Jahr wird die Novelle der Förderrichtlinie für den Kombinierten Verkehr sein. Bereits Ende vergangenen Jahres hat der BÖB in einem gemeinsa-men Papier mit dem VDV, der SGKV und dem BDB Vorschläge zur Verbesserung der KV-Förderrichtlinie unterbreitet.

Mit Bedauern hat der BÖB zur Kenntnis genommen, dass die EU-Kommission die seit einigen Jahren existierende, erfolgreiche Förderung von Hafenbahnen im Rahmen des Schienengü-terfernverkehrsförderungsgesetzes (SGFFG) vorläufig gekippt und Nachbesserungen am Gesetz eingefordert hat. Der BÖB setzt sich dafür ein, dass diese Nachbesserung noch in dieser Legislaturperiode erfolgt und die Förderfähigkeit wiederhergestellt wird. Gleichzeitig fordert der BÖB die Politik auf, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, die eine Ausweitung der Förderung auf Neu- und Ausbauprojekte vorsieht.

Analog zur SGFFG-Förderung setzt sich der BÖB für die Einrichtung eines Bund-Länder-Förderprogramms für Ufersanierungen in Binnenhäfen ein. Die Sanierung der Wasserstraßen darf nicht an der Hafeneinfahrt enden. Hier müssen Schiene und Wasserstraße fördertechnisch gleichgestellt werden.

BÖB und VBW haben aus dem Masterplan heraus die Aufgabe übernommen, einen Stakeholder-Dialog zur Digitalisierung von Binnenschifffahrt, Häfen und Wasserstraßen zu initiieren. Der BÖB erwartet seitens des BMVI eine bestmögliche Unterstützung dieses Dialogs, damit dieser zu belastbaren Ergebnissen kommt.

Autor: Joachim Zimmermann,
Präsident
Verband Öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB)