Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen (GDO?) hat im Widerspruchsverfahren zum geplantem Oder-Ausbau die Frist verlängert.
Nach Angaben der deutschen Wasserstraßenverwaltung ist sie von der GDO? über eine Fristverlängerung zum Umweltbescheid des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin informiert worden. Es geht um das Vorhaben »1B.2 Etappe I und Etappe II –Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel«.
Demnach konnte das Widerspruchsverfahren nicht fristgemäß beendet werden, so dass als neue Frist der 30. Juni 2021 festgelegt wurde. Die Bekanntmachung der GDO? wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) öffentlich bekanntgemacht. Sie ist ab dem 17. Mai für 14 Tage auf der Webseite der GDWS zu finden unter:
https://www.gdws.wsv.bund.de/ in der Rubrik „Wasserstraßen/Planfeststellung
sowie über das UVP-Portal des Bundes unter: https://www.uvp-portal.de/vorhaben.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Corona-Epidemie könne der Bekanntmachungstext bei Bedarf auch in schriftlicher Form angefordert werden. Anfragen sind möglich
- postalisch an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt,
Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg oder - per Fax an 0228/7090-9017 oder
- per E-Mail an magdeburg.GDWS@wsv.bund.de oder
- telefonisch unter 0228/7090-3608 bzw. 0228/7090-3610.