Die Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Abfälle in der Binnenschifffahrt bleibt im kommenden Jahr unverändert.
Die Gebühr gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres und beträgt 8,50 € je 1000 l mineralölsteuerfrei gebunkerten Gasöls. Nach der Auswertung des Jahresberichts und der Entwicklung der Kosten und Einnahmen seit dem Jahr 2011, als das Finanzierungssystem in Kraft trat, habe die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) beschlossen, den Betrag unverändert zu lassen, hieß es nach der CDNI-Sitzung.
Im Vergleich zu 2019 seien die Einnahmen aus der Entsorgungsgebühr um 5,74% deutlich gesunken. Die Gründe für diesen Einnahmerückgang liegen unter anderem an der gesunkenen Nachfrage nach Gütertransportleistungen und an dem deutlichen Einbruch der Fahrgastschifffahrt, die sich aber voraussichtlich 2021 erholen wird, heißt es.
In Anbetracht der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des noch zur Verfügung stehenden Überschusses im Finanzierungssystem sei es verfrüht, die Gebühr zu erhöhen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Situation weiter zu beobachten.