Die RAG Aktiengesellschaft und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) haben in Essen eine Vereinbarung zur abschließenden Bergschadensregulierung für die Rheinsohle im Raum Duisburg geschlossen.
Mit der Unterschrift setzen die beiden Vertragspartner den Schlusspunkt unter eine jahrelange Zusammenarbeit am Rhein. Insbesondere wegen des Jahrzehnte langen Steinkohlenbergbaus hatte sich die Rheinsohle zwischen Duisburg und Wesel immer wieder gesenkt und musste regelmäßig aufgeschüttet werden.
Nach dem Abschluss der Bergbauaktivitäten soll die Sohle des Rheins jetzt langfristig stabilisiert und eine abschließende Bergschadenregulierung durchgeführt werden. Diese Bergschadensregulierung wurde von WSV geplant und basiert auf von den Bundesanstalten für Wasserbau und Gewässerkunde erstellten Gutachten.
Die RAG stimmt diesen Plänen als einem technisch sinnvollen Abschluss der bisherigen Maßnahmen zu und beteiligt sich hieran mit einem abschließenden Einmalbetrag in Höhe von rund 15 Mio. €.
Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: »Mit dem heute gesetzten Schlusspunkt führen wir den Rhein zielgerichtet in die Zukunft. Bei den vereinbarten Schritten zur Bergschadensregulierung setzen wir auf unsere umfangreichen Erfahrungen und Expertise im Wasserbau. Denn dem Rhein kommt auch zukünftig eine entscheidende Rolle zu.«
Michael Kalthoff, RAG-Vorstandsmitglied: »Nach konstruktiven Verhandlungen freuen wir uns, eine abschließende Regelung mit der WSV gefunden zu haben. Wir haben in der Vergangenheit immer vertrauensvoll zusammengearbeitet. Mit unserem finalen Kostenbeitrag kann die Sohle des Rheins nun langfristig stabilisiert werden und die Bergschadensregulierung ihren Abschluss finden.«
Bergsenkungen bis zu 9 m
Seit den 1930er-Jahren wurde im Raum Duisburg bis Wesel Steinkohlenbergbau betrieben. Eine Folge des untertägigen Abbaus waren Bergsenkungen bis zu 9 m unmittelbar im und am Rhein. Großen Einfluss hierauf hatte insbesondere dasBergwerk Walsum, das 1936 seinen Betrieb aufgenommen hatte.
Um den sicheren Betrieb der Wasserstraße Rhein aufrechtzuerhalten und gleichermaßen den kontinuierlichen Steinkohleabbau zu ermöglichen, ergriffen die WSV und die RAG Aktiengesellschaft bzw. ihre rechtlichen Vorgänger schon seit Jahrzehnten gemeinsam Maßnahmen. Erste Ausgleichsmaßnahmen gab es bereits in den 1970er Jahren. Die vertraglichen Vereinbarungen aus den Jahren 1983/84 haben bis heute Geltung.
So wurden die bergsenkungsbedingten Massenverluste der Stromsohle des Rheins durch die Zuführung von Waschbergematerial, einem Nebenprodukt der Steinkohlegewinnung, ausgeglichen. Hierbei brachten sich die Partner vereinbarungsgemäß ein, indem die WSV mit ihrem spezifischen wasserbaulichen Know-how die Rheinsohle mit den von der RAG zur Verfügung gestellten Waschbergen jeweils stabilisierte.
Zum 30. Juni 2008 wurde der Bergbau im Grubenfeld Walsum eingestellt und das Bergwerk stillgelegt. Nach Einstellung der Bergbauaktivitäten verständigten sich die Partner zuerst auf eine Bestandsaufnahme zur Einschätzung der Situation, aus der dann entsprechende Handlungsoptionen abgeleitet wurden.