Bei der Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal II/ Kiel/ Lübeck/ Flensburg werden zum 1. März 2022 mehrere Seelotsenanwärter zugelassen – das teilt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit.
Neben deutschen Staatsangehörigen sind auch Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewerbungsfähig. Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
- Besitz eines Befähigungszeugnisses ohne Einschränkung in den nautischen Befugnissen zum Kapitän für den Dienst auf anderen als Fischereifahrzeugen oder ein als gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
- eine Seefahrtzeit von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre nach dem Erwerb eines solchen Befähigungszeugnisses in einer dem Befähigungszeugnis entsprechend nautisch verantwortlichen Position (als Kapitän, Stellvertreter des Kapitäns oder als 1. Nautischer Offizier) ausweislich des Seefahrtbuches oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments.
- Bewerber müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und gute Kenntnisse in der englischen Sprache besitzen.
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozedere sind hier zu finden.