Die SUK führt künftig wieder Schiffsuntersuchungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch.
Das teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Demnach sind Untersuchungen und Eichungen von in der Bundesrepublik Deutschland eingetragenen Fahrzeugen auf den nächstgelegenen Werften und Häfen im Ausland grundsätzlich wieder möglich.
Das zuständige Dezernat für Technische Schiffssicherheit (S 12) der GDWS weist darauf hin, dass Untersuchungen im Inland Vorrang haben und die maximale Wartezeit auf eine Untersuchung im Bundesgebiet eine Frist von sechs Wochen nicht überschreiten darf.