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Am 1. Dezember 2021 hat die ZKR die elektronische Meldepflicht ausgeweitet. Mit einer Toleranzfrist von drei Monaten.

Die elektronische Meldepflicht betrifft alle meldepflichtigen Fahrzeuge, Verba?nde und Sondertransporte. Mit dem Inkrafttreten hat die ZKR beschlossen, eine dreimonatige Toleranzfrist einzuführen, in der in begru?ndeten Fa?llen bei Versto?ßen von einer Verfolgung abgesehen werden kann. Die ZKR weist nun darauf hin, dass diese Toleranzfrist zum 28. Februar 2022 abgelaufen ist.

Die ZKR stellt weiterhin fest, dass die Ausweitung der elektronischen Meldepflicht geordnet vonstattengegangen ist. Allerdings seien in einigen Fa?llen bei Verba?nden Schwierigkeiten mit dem elektronischen Melden aufgetreten.

Aufgrund von Anfragen aus dem Gewerbe weist die ZKR noch einmal ausdru?cklich darauf hin, dass nunmehr alle Verba?nde der elektronischen Meldepflicht unterliegen, so wie dies fu?r bestimmte Verba?nde bereits vor dem 1. Dezember 2021 der Fall war. Die ZKR weist alle betroffenen Fahrzeuge, Verba?nde und Sondertransporte darauf hin, dass von ihnen unverzu?glich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, um das Versenden elektronischer Meldungen zu gewährleisten.