Ab dem 1. Juli 2023 gilt im Nord-Ostsee-Kanal (NOK) eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h für alle Schiffe ab 7 m Länge.
Die hierdurch verlängerten Durchfahrungszeiten führen zu höheren Entgelten für Lotsen und Kanalsteurer bei jeder Durchfahrt. Diese Kosten will das Bundesverkehrsministerium kompensieren.
Temporär soll die Befahrungsabgabe um 50% reduziert werden. Die Absenkung soll zunächst für drei Jahre gelten. Neben den höheren Kosten für die Kanalsteuerer werden auch die gesamtwirtschaftlichen Mehrbelastungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine genannt.
Die direkte Verbindung zwischen Nord- und Ostsee spart Zeit und Geld, aber auch jede Menge CO2. »Um die Reedereien in der aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich zu belasten, werden wir die Befahrungsabgabe für zunächst drei Jahre halbieren«, kündigte Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister, jetzt an.
Tempolimit auf dem Nord-Ostsee-Kanal
Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird aufgrund von Schäden am Nord-Ostsee-Kanal eingerichtet. Im Rahmen eines Monitorings zur Stabilität an Unterwasserböschungen wurden teilweise größere Erosionsschäden festgestellt. Ursächlich hierfür sind unter anderem wachsende Schiffsgrößen und stärkere Motoren. Mögliche Rutschungen der Unterwasserböschungen könnten auch die Betriebswege beeinträchtigen. Die Sanierungsarbeiten sollen im Mai beginnen, die Dauer der Sanierungsarbeiten ist noch unklar.
Die Initiative Kiel-Canal hatte beim Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) eine Studie zum volkswirtschaftlichen Nutzen des Nord-Ostsee-Kanals in Auftrag gegeben. Diese sieht die Schaffung eines flexiblen Abgabensystems vor, welches die Entwicklung des Bunkerpreises mit einbezieht. Damit wäre gewährleistet, dass Reedereien den Weg durch den Kanal wählen.