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Ein Binnenschiff passiert im winterlichen Berlin den Reichstag (© Hötte)
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Im Bundeshaushalt für 2024 ist erneut zu wenig Geld für den Ausbau der Flüsse und Kanäle in Deutschland vorgesehen. Der BDB fordert Nachbesserungen.

In dem jetzt bekannt gewordenen Etat-Entwurf steht eine Summe, die erneut nicht ausreichen wird, um sämtliche dringenden Maßnahmen im Wasserstraßennetz in Angriff zu nehmen. Darauf verweist der BDB.

In diesem Jahr standen lediglich 595 Mio. € für Ersatz-, Ausbau- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen zur Verfügung. Dieser Etat-Posten soll den Angaben zufolge um rund 130 Mio. € auf 724 Mio. € angehoben werden. Für Erhaltungsmaßnahmen sind 450 Mio. € eingeplant. In Summe sind es also 1,174 Mrd. €.

»Obwohl der Zustand der Wasserstraßen und die Investitionsnotwendigkeiten der Regierung bestens bekannt sind, werden die erforderlichen Mittel erneut nicht zur Verfügung gestellt«, beklagt BDB-Präsident Martin Staats. Die Finanzierung wichtiger Projekte musste daher gestreckt oder verschoben werden.

BDB verweist auf Finanzbedarf

Die Bundesregierung selbst hatte im Mai auf eine Anfrage im Bundestag mitgeteilt, dass sie für die Wasserstraßen rund 1,7 Mrd. € benötigt. Ein kurz- bis mittelfristiger Handlungsbedarf besteht demnach für nicht weniger als 70 Wehranlagen, 130 Schleusenanlagen und 160 Brücken.

»Die wenigen Ausbauprojekte, die im Wasserstraßenbereich vorgesehen sind, werden sich damit weiter verzögern«, so Staats. »Das wird einmal mehr dazu führen, dass die Güterschifffahrt ihr Leistungspotenzial nicht entfalten kann.« Im Gegenteil: Die unter der Ampel-Regierung eingeleitete Deindustrialisierung und Verkehrsverlagerung hin zur Straße werde weiter befeuert.

Bei den Maßnahmen zur Förderung des Schifffahrtsgewerbes schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf die gegebenen Etatansätze nahezu unverändert fort, etwa im Bereich der Flottenmodernisierung (2023: 50 Mio. €) oder der Aus- und Weiterbildung. Die Mittel für Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den Kombinierten Verkehr werden um 15 Mio. € auf 77 Mio. € angehoben. Maßnahmen für die Verlagerung von Großraum- und Schwerguttransporten (GST) von der Straße auf die Wasserstraße sollen mit einem Gesamtetat von 2 Mio. € bezuschusst werden.