Winfried Hermann, Verkehrsminister, Grüne, Baden-Württemberg
© Sebastian Berger
Print Friendly, PDF & Email

In der anstehenden Parlamentsdebatte will Baden-Württembergs Verkehrsminister Wilfried Hermann darauf dringen, dass auch Projekte an den Wasserstraßen beschleunigt werden.

Wie berichtet, ist in der Liste, die begleitend zu dem von der Bundesregierung geplanten Genehmigungsbeschleunigungsgesetz erstellt wurde, unter 200 Vorhaben kein einziges Infrastrukturprojekt an den Wasserstraßen enthalten. Nicht einmal der unbestritten notwendige Anpassung des Mittelrheins wurde ein »überragenden öffentliches Interesse« zugebilligt, das ein schnelleres Vorgehen beim Planen und Bauen möglich machen soll. Derzeit soll die für die Güterschifffahrt wichtige Maßnahme erst Anfang der 2030er Jahre abgeschlossen werden.

Hermann will Initiativen der Rhein-Anrainer

Hermann will das im Verbund mit den Minsterkollegen der Rhein-Anrainerländer noch ändern. »Auf der einen Seite möchte Deutschland eine Vorreiterrolle im Klimaschutz einnehmen, auf der anderen Seite machen wir uns dabei aber unglaubwürdig, wenn die Wasserstraße hintenansteht und aufgrund fehlender Investitionen oder langwierigen Genehmigungsverfahren lnfrastrukturmaßnahmen nicht oder nur über sehr lange Zeiträume hinweg umgesetzt werden« schrieb Hermann jüngst an den BDB.

Der grüne Landesminister stellt sich damit indirekt gegen seine Parteifreunde von den Bundes-Grünen und das grün geführte Bundesumweltministerium, dem zugeschrieben wird, die Aufnahme der Wasserstraßen in den Gesetzentwurf verhindert zu haben.

Die Ressortchefs der betroffenen Bundesländern hatten bei der Rhein-Konferenz im Mai die sogenannte Düsseldorfer Liste fortgeschrieben und aktualisiert. »Das macht deutlich, dass bei zentralen Wasserstraßenprojekten in den vergangenen zehn Jahren keine ernsthaften Fortschritte erzielt wurden«, so Hermann. Es sei zuversichtlich, dass in der parlamentarischen Behandlung des Gesetzes die Frage der Beschleunigung bei den Wasserstraßen nochmals aufgegriffen werden kann.