Stahlallianz beschließt Resolution: Elf Bundesländer fordern die Bundesregierung, faire Wettbewerbsbedingungen für die Montanindustrie zu schaffen.
Die elf Bundesländer mit Stahlstandorten – Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – haben in Berlin eine Resolution verabschiedet, in der sie die Bundesregierung dazu aufrufen, auf faire Wettbewerbsbedingungen für die heimische Industrie hinzuwirken.
Die Organisation und Federführung der gemeinsamen Sitzung hatte das Saarland übernommen. An dem Treffen in der Landesvertretung in Berlin nahmen neben den beteiligten Landesministern auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, sowie Spitzenvertreter der Wirtschaftsvereinigung Stahl und der IG Metall teil.
Die Stahlindustrie ist mit Montantgütern wie Erz und Kohle sowie Fertigprodukten einer der Hauptladungskunden der Binnenschifffahrt. So wickeln die Standorte am Niederrhein 40% ihres Transportaufkommens über das Wasser ab, wie zum Beispiel ThyssenKrupp.
Stahlindustrie braucht Investitionsperspektive
Konkret fordern die Mitgliedsländer die Bundesregierung dazu auf, bessere Investitionsperspektiven zu schaffen. Dazu sollen auf europäischer sowie internationaler Ebene möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Erforderlich seien insbesondere eine Stabilisierung der Netzentgelte und eine Brückenfinanzierung des Strompreises für die energieintensive Industrie.
Einen weiteren Schwerpunkt des Treffens bildete die künftige Transformation der Stahlindustrie und deren Finanzierung. Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass eine staatliche Förderung auch für mittelständische Unternehmen des Sektors langfristig zur Verfügung gestellt wird. Damit solle Planungssicherheit gewährleistet und Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden.
Die Transformationsbemühungen der Branche müssten zudem durch einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützt werden. Auf europäischer Ebene sollen die Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen der EU konsequent angewandt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.