Die Schweiz hat die Änderung des CDNI-Übereinkommens angenommen. Damit kann das Entgasungsverbot für Tankschiffe im Oktober in Kraft treten.
Die Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) tritt zum 1. Oktober 2024 in Kraft. Damit wird im Geltungsbereich des CDNI ein Entgasungsverbot für Binnenschiffe erlassen. Beim sogenannten Ventilieren werden bislang Dämpfe aus Tankschiffen direkt in die Atmosphäre freigesetzt.
Entgasungsverbot startet für gefährlichste Stoffe
Das Verbot werde schrittweise eingeführt, um die Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur und der entsprechenden logistischen Lösungen zu ermöglichen. In der ersten Phase ab dem 1. Oktober 2024 gilt das Verbot für besonders schädliche Güter wie Benzol, Benzin, Erdöldestillate und Gemische mit einem Ethanol-Anteil von mehr als 10%. Danach wird die Regelung in Phase 2 und 3 auf weitere Güterarten ausgeweitet.
Botschafter Claude Wild, ständiger Vertreter der Schweiz im Europarat, übergab die Ratifikationsurkunde am 23. April 2024 im Palais du Rhin in Straßburg. Damit haben alle sechs Vertragsstaaten des CDNI die neuen Vorschriften beschlossen und ratifiziert. Im Rahmen dieser Zeremonie hat die Schweiz außerdem die Ratifikationsurkunde für das Straßburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) hinterlegt.
Mehr Informationen zu den neuen Vorschriften finden sich hier