CDNI
Botschafter Jean-Cédric Janssens de Bisthoven, ständiger Vertreter Belgiens im Europarat, übergab die Ratifikationsurkunde im Palais du Rhin in Straßburg an die Generalsekretärin der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), Lucia Luijten
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Das Königreich Belgien hat das CDNI-Abkommen ratifiziert. Nun warten die Vertragsstaaten noch auf Frankreich und die Schweiz.

Botschafter Jean-Cédric Janssens de Bisthoven, ständiger Vertreter Belgiens im Europarat, übergab die Ratifikationsurkunde im Palais du Rhin in Straßburg an die Generalsekretärin der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), Lucia Luijten, welche zugleich Verwahrerin des CDNI-Übereinkommens ist.

Belgien ist nach Luxemburg, den Niederlanden und Deutschland der vierte Vertragsstaat, der seine Ratifikationsurkunde hinterlegt hat. In Frankreich und der Schweiz ist das Verfahren noch im Gange. Die Änderung des CDNI tritt erst sechs Monate, nachdem die letzte Ratifizierungsurkunde hinterlegt wurde, in Kraft. Zweck der Änderung ist die schrittweise Einführung eines Entgasungsverbots, um die Freisetzung schädlicher Ladungsrückstände zu verhindern.

Belgien hat zeitgleich auch das Straßburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) angenommen. Die Höchstsummen wurden deutlich erhöht, für Schäden bei der Personenbeförderung um 66%. Außerdem wurde der Mindesthaftungsbetrag von bisher 720.000 SZR* auf 2 Mio. SZR angehoben.


* Sonderziehungsrechte (SZR bzw. XDR). 1 XDR = 1,2038 €