Antrag, Bundestag, Berlin, Spree, Fluss, Fraktion, CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke, Antrag, Politik, Berlin
© Pixabay
Print Friendly, PDF & Email

Im Bundestag ist die Unionsfraktion von CDU und CSU mit ihrer Forderung nach einer besseren Finanzierung der Infrastruktur der Binnenschifffahrt und weiterer Verbesserungen gescheitert.

Der Verkehrsausschuss lehnte den entsprechenden Antrag der Union am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe Die Linke mehrheitlich ab. Lediglich die AfD-Fraktion unterstützte den Antrag der Union, wie der Parlamentsdienst »heute im bundestag« berichtet.

Die Union warf der rot-grün-gelben Bundesregierung daraufhin Untätigkeit vor. Die öffentliche Anhörung zu dem Antrag habe gezeigt, dass die Forderungen der Union mehrheitlich von den Verbänden unterstützt werde. So sei die Einführung einer Stichtagsregelung für Klagen gegen Großprojekte im Bereich der Binnenwasserstraßen dringend geboten, um die Planungssicherheit zu gewähren.

»Selbstkritik würde Union gut zu Gesicht stehen«

Aus der Koalition von SPD, Grünen und FDP gab es prinzipiell Verständnis und zumindest ein verbales Entgegenkommen zum Anliegen des Antrags. Der Antrag habe »durchaus vernünftige Ansätze enthalten«, hieß es. Das war es dann aber auch schon mit dem Verständnis. Aus der FDP – sie stellt mit Volker Wissing den in der Branche nicht unumstrittenen Verkehrsminister – wurde betont, dass ein Teil der Forderungen wie beispielsweise die nach einer Reform der Struktur der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) längst in der Umsetzung sei.

Auch aus der stärksten Regierungsfraktion, der SPD, gab es Kritik am Antrag von CDU/CSU. Ausgeklammert würden die Bereiche der Seewasserstraßen und Personenschifffahrt. Auf das bekannte Argument, dass das Verkehrsressort über viele Jahre von der Union geführt wurde, griffen die Grünen zurück: Viele der Probleme in der Binnenschifffahrt gingen auf Fehler und Versäumnisse dieser Zeit zurück. Der Union stünde »ein wenig mehr Selbstkritik« gut zu Gesicht. Zudem würde im Antrag keine Priorisierung der Vorhaben vorgenommen.