Wie im Juni 2023 durch die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) beschlossen, gilt ab dem 1. Juli 2024 eine neue Entladebescheinigung für Tankschiffe.
In der Entladebescheinigung wird das vorschriftsmäßige Entladeverfahren für Ladungsrückstände (Teil B) dokumentiert. Sie bietet insbesondere den verschiedenen beteiligten Parteien einen Nachweis über die Einhaltung ihrer Verpflichtungen und die ordnungsgemäße Abgabe der Abfälle. Die überarbeitete Entladebescheinigung trägt fortan auch dem Entgasen und dem Waschen während der Fahrt Rechnung.
Das CDNI (Übereinkommen über die Sammlung, Annahme und Abgabe von Abfällen) war zuvor um neue Bestimmungen über gasförmige Rückstände flüssiger Ladung und deren Behandlung ergänzt worden. Damit wird im Geltungsbereich des CDNI ein Verbot des sogenannten Ventilierens für Binnenschiffe erlassen. Bislang war es möglich, Dämpfe aus Tankschiffen direkt in die Atmosphäre freizusetzen.
Neue Bescheinigung für Tankschiffe gilt ab 1. Juli
Die Änderung tritt zum 1. Oktober in Kraft. Die Vorschriften können in den Niederlanden allerdings abweichen, heißt es. Die Anwendungsbestimmung bedürfe ebenfalls einiger Änderungen, die sich aus der Überarbeitung der Entladebescheinigung ergeben. Auch die Hinweise zum Ausfüllen der Entladebescheinigung wurden geändert.
Die neue Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt muss ab dem 1. Juli 2024 genutzt werden. Sie ersetzt die alte Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt (Ausgabe 2017), die dann nicht mehr genutzt werden darf.
Die Regeln für die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen gelten in sechs Unterzeichnerstaaten. Das Übereinkommen ist am 1. November 2009 in Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz in Kraft getreten.