Mittelrhein, Koppelverband Rhein
Ein Vierer-Koppelverband passiert bei Niedrigwasser den Mittelrhein im Bereich des Geisenrückens
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Die ZKR reduziert die Anzahl der Rheinabschnitte mit besonderen Risiken. Die Gesamtlänge verringert sich erheblich.

Die endgültige Entscheidung soll auf der Plenartagung der ZKR-Rheinanliegerstaaten am 5. Dezember getroffen werden. Als Datum für das Inkrafttreten wird der 1. Juli 2025 vorgeschlagen.

Derzeit ist der Rhein von km 335,92 (Schleusen Iffezheim) bis km 857,40 (Spyck’sche Fähre) auf einer Länge von rund 520 km als „Abschnitt mit besonderen Risiken“ ausgewiesen. Jetzt liegt eine Neubewertung durch die zuständige Behörde in Deutschland vor.

Da die Wasserstraßen inzwischen gut ausgetonnt sind und mithilfe von Navigationshilfen  wie Inland-ECDIS oder Radar sehr gut zu befahren sind, sollen künftig nur noch zwei Risikostrecken ausgewiesen werden.

Oberrhein und Mittelrhein bleiben Risikostrecken

Am Oberrhein betrifft das den Ahschnitt von Rhein-km 335,66 (Straßenbrücke Wintersdorf) bis Rhein-km 425,00 (Mannheim). Am Mittelrhein soll die Strecke zwischen Rhein-km 498,45 (Straßenbrücke Mainz/Mainz-Kastel) bis km 592,00 (Koblenz, Moselmündung) bestehen bleiben. Diese beiden Abschnitte haben eine Gesamtlänge von rund 185 km.

Sollte der Beschlussentwurf im Dezember 2024 angenommen werden, benötigen Schiffsführer somit nur noch auf den neu definierten Abschnitten eine besondere Berechtigung für Risikostrecken.

Ziel der ZKR ist es, Erleichterungen für das Gewerbe zu schaffen, wo dies ohne Sicherheitseinbußen möglich ist. Durch diese Maßnahme wird auch der Zugang für Schiffsführer zur Rheinschifffahrt erleichtert, ihr flexible