Noch werden für die Moselstrecke Schifffahrtsabgaben erhoben. Nach dem Willen des Bundesverkehrsministers soll sich das ändern, um mehr Güter auf das Wasser zu bekommen.
Zwar werden seit dem 1. Januar auf Bundeswasserstraßen keine Schifffahrtsabgaben mehr erhoben, ausgenommen von der Regelung ist bisher neben dem Nord-Ostsee-Kanal die Mosel. Die Abgaben für den Rheinzufluss sind durch den internationalen Moselvertrag zwischen Deutschland, Frankreich und Luxemburg festgelegt.
Anlässlich der Verkehrsministerkonferenz in Saarbrücken hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sich nun bei einem Treffen mit seinen Amtskollegen aus Frankreich und Luxemburg für eine Änderung der bisher geltenden Regelung ausgesprochen. Ihm gehe es um die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene, eine Abgabenfreiheit auch auf der Mosel soll dabei helfen.
Unterstützung erhielt Scheuer bei seiner Forderung auch von Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB). Der begrüßt den Beschluss der Landesverkehrsministerkonferenz für ein Ende der Schifffahrtsabgaben auf der Mosel. Boris Kluge, Geschäftsführer des BÖB: »Es ist ein wichtiges gemeinsames Signal der Verkehrsminister von Bund und Ländern, die Abschaffung der Moselabgaben nun in die Wege zu leiten. Wir fordern nun die anderen Mitgliedsstaaten Frankreich und Luxemburg auf, dies zu unterstützen. Die Mosel ist für die europäische Binnenschifffahrt immens wichtig. Daher ist es unerlässlich, sie im multimodalen Wettbewerb mit der Abschaffung der Moselabgabe zu stärken.«