Die Gemeinde Neuwied klagt gegen den geplanten Ausbau des Andernacher Hafens am gegenüberliegenden Rheinufer.
Gegen den Planungsgenehmigungsbescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zum Bau und Betrieb einer zweiten Verladebrücke im Containerterminal in Andernach hat die Stadt Neuwied Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht.
Befürchtet wird demnach unter anderem, dass zusätzlicher Lärm vom linksrheinischen Andernacher Hafen die Entwicklung einer geplanten Wohnsiedlung im rechtsrheinischen Neuwied »massiv gefährden« könne.
Da die Stadt Neuwied sei im Plangenehmigungsverfahren nicht beteiligt worden, heißt es. Daher habe sie ihre Interessen bislang nicht vorbringen können. Wiederholt hätten sich in der Vergangenheit Anwohner über Lärmbelastungen durch den Hafen auf der anderen Rheinseite beklagt.
Am Terminal »Containerservice Andernach« (CSA) wurden im vergangenen Jahr 127.000 TEU umgeschlagen – trotz dem Niedrigwasser nur geringfügig weniger als im Jahr zuvor. Die Kapazitätsgrenze ist erreicht, daher soll in den Ausbau investiert werden.