Ermittler der Wasserschutzpolizei Bremen haben bei einer Routinekontrolle eines Binnenschiffs in Bremerhaven ein Weiterfahrtverbot ausgesprochen. Der Schiffsführer hatte keine Fahrtauglichkeitsbescheinigung dabei.
Die Kontrolle erfolgte im Nordhafen von Bremerhaven. Der 51-jährige Binnenschiffer des niederländischen Frachters konnte keine entsprechende Fahrtauglichkeitsbescheinigung für das befahrene Revier in Bremerhaven vorlegen. Dem niederländischen Schiffsführer wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt. Aufgrund eines Verstoßes gegen die Binnenschiffs-Untersuchungsordnung wurde zudem eine Anzeige gefertigt sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 278,50 € eingezogen.
Das Binnenschiff hatte zuvor die Hunte und die Weser von Oldenburg nach Bremerhaven befahren. Der Frachter darf Bremerhaven erst wieder verlassen, wenn eine gültige Zulassung vorliegt.