Nach einer Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts haben die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) die Rechte von Swissterminal verletzt.Vorausgegangen war eine Beschwerde des Terminalbetreibers.
Das Bundesgericht hebt den gegenteiligen Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft als Vorinstanz auf. Damit könnte sich die Realisierung des umstrittenen Großrojektes eines trimodalen Terminals »Gateway Basel Nord« weiter verzögern.
Die Schweizerischen Rheinhäfen hatten auf öffentliche Ausschreibungen des Projekts verichtet. Der privaten Swissterminal AG, die heute ebenfalls im Rheinhafen in Kleinhüningen tätig ist und diesen Standort infolge der Kündigung durch die SRH 2029 verlieren wird, die Ausfertigung einer beschwerdefähigen Verfügung zum Verzicht auf die Ausschreibungen. Swissterminal führte dagegen Beschwerde.
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft stellte sich mit Entscheid vom 20. Februar 2019 hinter die Rheinhäfen und wies die Swissterminal-Beschwerde ab. Daraufhin zog Swissterminal vor das Bundesgericht. Mit Entscheid vom 21. Januar 2020 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Swissterminal gutgeheissen und den Entscheid der Vorinstanz aufgehoben.
Das Bundesgericht weist die Schweizerischen Rheinhäfen an, das Ersuchen von Swissterminal gemäss den bundesgerichtlichen Erwägungen neu zu beurteilen. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wird vom Bundesgericht dazu verpflichtet, die im Zusammenhang mit seinem Urteil vom Februar 2019 vorgenommen Kosten- und Entschädigungsfolgen, die damals zu Lasten von Swissterminal festgesetzt wurden, neu festzulegen. Gleichzeitig müssen die Schweizerischen Rheinhäfen für das bundesgerichtliche Verfahren Swissterminal eine Partei-Entschädigung von insgesamt 4.000 Franken entrichten.
Zweites Gerichtsurteil gegen Terminalpläne
Mit dem jüngsten Bundesgerichtsentscheid wurde das Vorgehen der Rheinhäfen und der Gateway-Betreiber innert kurzer Zeit schon zum zweiten Mal gerichtlich gerügt. Bereits im Oktober 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht Swissterminal in einer anderen Beschwerde Recht gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht stellte damals fest, dass Swissterminal bei der Frage der Finanzierung des Gateway-Projektes zu Unrecht nicht angehört und somit in seinen Rechten übergangen wworden sei. Auch in dieser Sache muss das Verfahren neu angesetzt werden.
Swissterminal ist nach eigenen Angaben Schweizer Marktführer beim Umschlag von Containern im internationalen Güterverkehr mit der Schweiz. Das 1972 gegründete Unternehmen betreibt am Hauptsitz in Frenkendorf (BL) sowie in Zürich-Niederglatt, Basel-Birsfelden, Basel-Kleinhüningen und Liestal (BL) insgesamt fünf Containerterminals. Seit Januar ist der internationale Containerterminalbetreiber DP World mit 44% am Aktienkapital der Swissterminal Holding AG beteiligt.