Der Große Rat in Basel hat den Kredit zum Bau des Hafenbeckens 3 für das neuen Terminal Gateway Basel Nord in Höhe von 115,53 Mio. CHF genehmigt.
Die Kreditvergabe wurde mit 78 zu 12 Stimmen gebilligt. Nachdem der Bund mit dem Güterverkehrsgesetz auf nationaler Ebene bereits die Grundlage für eine Weiterentwicklung Basels als Verkehrsdrehscheibe gelegt habe, sind mit den gesprochenen Geldern diese Voraussetzungen nun auch kantonal geschaffen, erklären die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH). »Dies ist ein wegweisender Entscheid des Großen Rates und ein klares Bekenntnis zum Hafen und Logistikstandort Basel«, heißt es.
Das neuen Hafenbecken ist Teil des Projekts Gateway Basel Nord. Durch eine neue, leistungsfähige Terminalanlage in Kleinhüningen mit bis zu fünf Portalkranen soll das Löschen und Laden von Schiffen viel konzentrierter ablaufen als heute. Gebaut werden sollen dazu das Hafenbecken 3 und ein trimodales Containerterminal.
Die bestehenden Terminalanlagen im Hafen haben alle nur jeweils einen Kran, der alle drei Verkehrsträger (Schiff, Schiene und Strasse) bedienen muss. Zudem sind die Bahn-Kapazitäten am Hafenbecken 1 aufgrund der ineffizienten Gleislänge (zwischen 100 und 150 m) eingeschränkt. Dies ist nach SRH-Angaben auch der Grund, weshalb heute nur 8-10% der Container auf die Bahn verladen werden. Insgesamt sind rund 310 Mio. CHF für das Vorhaben veranschlagt.
Basel schaut bei dem Projekt auch auf die Seehäfen, wo Terminalkapazitäten ausgebaut werden, um den Anstieg beim Containerverkehr zu bewältigen. Gleichzeitig wird auf den Bundesverkehrswegeplan in Deutschland verwiesen, der von 2010 bis 2030 ein Wachstum von 73% für die Binnenschifffahrt im Containertransport prognostiziert. »Es ist somit unausweichlich, dass künftig höhere Containermengen via Rheinschiff auch auf die Schweiz zukommen. Die Güter sollen in die Schweiz per Bahn und nicht aus dem Ausland per Lastwagen weitertransportiert werden«, kommentiert Hans-Peter Hadorn, Direktor Schweizerische Rheinhäfen.
Das Projekt Gateway Basel Nord erhitzt die Gemüter. Gegner der jetzigen Ratsentscheidung haben bereits angekündigt, eine Volksabstimmung anzustreben. Zuletzt hatte der Terminalbetreiber Swissterminal eine Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht eingereicht, weil es keine Ausschreibung für das Terminal gegeben hatte. Die SRH erklären nun aber, dass im Zusammenhang mit dem Projekt Gateway Basel Nord keine Nutzung eines kantonalen Monopols übertragen werde und dementsprechend auch keine Ausschreibungspflicht bestehe.
»Die SRH sahen daher keinen Grund zur Ausstellung einer anfechtbaren Verfügung. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hatte diese Ansicht gestützt. Das Bundesgericht hat in seinem neuen Entscheid die SRH nun verpflichtet, über das Nichtbestehen einer Ausschreibungspflicht der Swissterminal eine formelle Verfügung zu eröffnen. Selbstverständlich werden die SRH diesen Entscheid akzeptieren und auch umgehend umsetzen. Dieser Vorgang hat keinen Einfluss auf das Bauvorhaben des Hafenbeckens 3«, heißt es.