Positive Nachricht für die Befürworter der Elbvertiefung: Auch der Klage zu der ergänzenden Kohärenzmaßnahme hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht stattgegeben. Damit kann die Fahrrinnenanpassung vollständig und wie geplant fertiggestellt werden.
Das Gericht habe klargestellt, dass die ergänzende Kohärenzmaßnahme nicht zu beanstanden sei und die weiteren bisher vom Gericht beanstandeten Punkte geheilt werden konnten, so die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV).
Bereits am 7. Februar 2017 wurde der u?berwiegende Teil der Planfeststellung fu?r rechtsfehlerfrei erklärt. Im letzten Teil dieses nun bereits seit 2012 andauernden Klageprozesses der Umweltverbände hatten Hamburg und der Bund die Planungen insbesondere um eine weitere Kohärenzmaßnahme zugunsten der Pflanzenart Schierlingswasserfenchel ergänzt. Die eigentlichen Baumaßnahmen zur Vertiefung und zur Verbreiterung haben bereits begonnen.
Planungsprozesse dauern zu lange
»Nach allen Auseinandersetzungen haben wir eine gute Balance zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen gefunden. Das Gericht hat mit dem heutigen Beschluss ein Jahrzehnte währendes Verfahren beendet. Insgesamt zeigt sich eine große Herausforderung fu?r die Zukunft: Wollen wir unsere wirtschaftliche Stärke erhalten, muss es gelingen solche Planungsprozesse deutlich schneller zu einem Abschluss zu bringen«, sagt Hamburgs Wirtschaftssenator Michael Westhagemann. Die Posse um die aktuelle Fahrinnenanpassung der Außen- und Unterelbe dauerte insgesamt rund 18 Jahre.
»Wir haben heute den höchstrichterlichen Nachweis erhalten, dass unsere Planungen die berechtigten Anforderungen von Natur und Wirtschaft vereinen. Damit sind auch die wenigen noch zu klärenden Fragen entschieden. Die Fahrrinnenanpassung der Elbe kann jetzt wie geplant vollständig umgesetzt werden«, so Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
UVHH fordert schnelle Umsetzung
Auch der Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) zeigt sich erleichtert: »Wir freuen uns, dass das Bundesverwaltungsgericht die letzte Klage gegen den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe abgewiesen hat. Damit wird erneut bestätigt, dass die Vorhabensträger das Projekt fachlich solide geplant haben. Gleiches erwarten wir in der Umsetzung des Projektes. Die bereits im Sommer des letzten Jahres begonnenen Arbeiten müssen nunmehr auch zügig beendet werden«, so UVHH-Präsident Gunther Bonz.